Der Bericht zum 35-jährigen Jubiläum unserer Kanzlei im Augsburg Journal

Jubiläumsfeier

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Am 15.07.2021 fand die Feier zum 35-jährigen Kanzleijubiläum mit dem Staatstheater Augsburg im Martini-Park statt.

Zahlreiche Gäste feierten mit uns am 15.07.2021 abends in einer tollen Veranstaltung das 35-jährige Kanzleijubiläum. Alle drei Sparten des Staatstheaters Augsburg präsentierten einen Vorgeschmack auf die kommende Spielsaison 2021/2022 und Staatsintendant André Bücker dankte der Kanzlei für die langjährige Unterstüzung. Wir erlebten Auszüge aus einem Stück von Georg Ringsgwandl, die Solisten Cecilia Lee, Olena Sloia und Wiard Witholt mit Gesangseinlagen. Schließlich durften wir an einer Live-Probe des Balletts zu "Dimensions of Dance 3: Satisfaction" teilnehmen, was sehr beeindruckend war. Die Gäste erhielten zum Abschluss ein live erstelltes Extrablatt des Augsburg-Journals als Erinnerung.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

2025%20 %20Eisele%20Anna%20%28Dr.%29

Rechtsrisiko Fortbildung: Wann Rückzahlungsklauseln ins Leere laufen

Um die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu fördern, übernehmen Arbeitgeber häufig die Kosten für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Arbeitsrechtliche Vereinbarungen enthalten oft Rückzahlungsklauseln zu derartigen Fort- und Weiterbildungen, um im Anschluss von den erworbenen Zusatzqualifikationen zu profitieren und sicherzustellen, dass die entstandenen Kosten nicht ohne Gegenleistung bleiben. Dass derartige Klauseln einer kontinuierlichen rechtlichen Überprüfung bedürfen, zeigt nicht zuletzt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.10.2025 (Az. 9 AZR 266/24).

2025%20 %20Kammerer%20Isabel

Isabel Kammerer ist Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegin und Kanzleimanagerin Isabel Kammerer den Abschluss zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin erfolgreich erworben hat.

2025%20 %20Filla%20Ramona

Ramona Filla ist Fachanwältin für Arbeitsrecht

Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegin Frau Rechtsanwältin Ramona Filla vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis erhalten hat, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen.