Nachdem es in den letzten Wochen zu Zahlungsverzögerungen bei der AvP Deutschland GmbH kam, mussten tausende Apotheken in Deutschland mit Schrecken die Mitteilung vernehmen, dass das Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat.
Das Amtsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 502 IN 96/20) hat zwischenzeitlich RA Dr. Jan-Philipp Hoos als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die teilweise sehr hohen Forderungen, die insbesondere die einzelnen Apotheken gegen die AvP Deutschland GmbH haben, können für die Apothekeninhaber existenzbedrohlich sein. Sofern die Gelder auf „echten“ Treuhandkonten liegen würden, hätten die Apotheken noch eine gewisse Sicherheit und könnten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Auszahlung der Guthaben auch von dem Insolvenzverwalter verlangen. Sofern hingegen nur ein einheitliches Fremdgeldkonto geführt worden sein sollte, wäre eine derartige Auszahlung höchst problematisch.
In jedem Fall empfiehlt es sich, die konkrete Ausgestaltung der Verträge zwischen der Apotheke und der AvP Deutschland GmbH anwaltlich überprüfen zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen diesbezüglich zur Verfügung.
Autor: Dr. Sven Friedl