Insolvenz der AvP Deutschland GmbH

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Nachdem es in den letzten Wochen zu Zahlungsverzögerungen bei der AvP Deutschland GmbH kam, mussten tausende Apotheken in Deutschland mit Schrecken die Mitteilung vernehmen, dass das Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat.

Das Amtsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 502 IN 96/20) hat zwischenzeitlich RA Dr. Jan-Philipp Hoos als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die teilweise sehr hohen Forderungen, die insbesondere die einzelnen Apotheken gegen die AvP Deutschland GmbH haben, können für die Apothekeninhaber existenzbedrohlich sein. Sofern die Gelder auf „echten“ Treuhandkonten liegen würden, hätten die Apotheken noch eine gewisse Sicherheit und könnten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Auszahlung der Guthaben auch von dem Insolvenzverwalter verlangen. Sofern hingegen nur ein einheitliches Fremdgeldkonto geführt worden sein sollte, wäre eine derartige Auszahlung höchst problematisch.

In jedem Fall empfiehlt es sich, die konkrete Ausgestaltung der Verträge zwischen der Apotheke und der AvP Deutschland GmbH anwaltlich überprüfen zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen diesbezüglich zur Verfügung.


Autor: Dr. Sven Friedl

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht

Unaufhaltsam setzt die Künstliche Intelligenz ihren Eroberungsfeldzug fort. Der europäische Gesetzgeber und der Bundesgesetzgeber versuchen sich an einem rechtlichen Rahmen. Die endgültigen Ergebnisse werden noch auf sich warten lassen.

Das MoPeG kommt zum 1.1.2024: Einführung des Gesellschaftsregisters und Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde bereits am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz tritt nun am 1. Januar 2024 in Kraft, es wird also langsam ernst…

Webinar „Online-Banking-Betrug“

Vor etwa 40 Teilnehmern erläuterte Dr. Friedl zunächst die aktuellen Betrugsmethoden: So versenden die Täter eine Vielzahl von E-Mails, die dem Kunden vorspiegeln, er müsse sich in sein Online-Banking einloggen, um wichtige Änderungen vorzunehmen und freizugeben.