News 1

EU und USA verhängen Sanktionen gegen Russland im Ukraine-Krieg - Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Die aktuellen Entwicklungen im Ukraine-Krieg geben international tätigen Unternehmen Anlass, ihr Russland/Ukraine-Geschäft umgehend zu prüfen.

Höhere Gewalt / Prüfung von Verträgen

Verträge sehen regelmäßig sog. Force Majeure Klauseln („höhere Gewalt“) vor, die u.a. für den Kriegsfall eine Aussetzung von Leistungspflichten zur Folge haben. Manchmal sind auch sog. Sanktionsklauseln enthalten, die das Recht vorsehen, vertragliche Bindungen sofort zu lösen, wenn die Geschäftstätigkeit gegen Sanktionsregelungen
verstoßen würde.

Unternehmen sollten sich juristisch beraten zu lassen, bevor sie sich auf die entsprechenden Klauseln berufen, deren Rechtsgültigkeit und Durchsetzbarkeit im Einzelfall fraglich sein kann.

Exporte, Importe und Sanktionen

Je nach Unternehmensstruktur und der Art der Geschäftsbeziehungen mit Russland und der Ukraine können die neuen Sanktionen direkt oder indirekt für die Abteilungen Einkauf, Vertrieb, Exportkontrolle, Vertragsmanagement, allgemeine Compliance und Recht relevant sein.

Sorgen Sie für eine klare Zuständigkeit und Koordination im Unternehmen: Die Geschäftsleitung bzw. der Ausfuhrverantwortliche im Unternehmen sollte das weitere Vorgehen zentral koordinieren und dabei sicherstellen, dass alle potenziell betroffenen Unternehmensbereiche koordiniert und einheitlich handeln.

Führen Sie ein detailliertes Screening aller Geschäftskontakte im Hinblick auf die neue Sanktionsregelung durch: Die aktuellen Sanktionen der EU und der USA enthalten Listen von Personen, Unternehmen und Institutionen, einschließlich Kreditinstituten, mit denen jegliche Transaktionen und Geschäftsbeziehungen bis auf Weiteres verboten
sind. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Unternehmens, umgehend zu überprüfen, ob eine der aufgeführten Personen oder Institutionen Teil seiner Geschäftsbeziehungen ist.

Idealerweise sollten alle Geschäftskontakte aus allen relevanten Unternehmensbereichen einer sofortigen Überprüfung unterzogen werden. Bei nicht zweifelsfrei geklärten Sachverhalten sollte Rat eingeholt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auch indirekte Geschäfte mit sanktionierten Unternehmen oder
Personen grundsätzlich verboten sind.

Aktuelle Exporte, Zahlungen und Vertragsverhandlungen mit Russland/Ukraine

Verstöße gegen Sanktionsregelungen können straf- und verwaltungsrechtliche Folgen haben. Sowohl Unternehmen als auch die beteiligten Mitarbeiter, von der Geschäftsleitung bis zur Exportkontrollabteilung, können bei Verstößen mit empfindlichen Strafen belegt werden. Wenn Sie aufgrund einer gründlichen Prüfung nicht mit Sicherheit ausschließen können, dass Ihr Russland/Ukraine-Geschäft von den neuen Sanktionen betroffen ist, sollten Sie Exportvorgänge und Zahlungen vorübergehend aussetzen und keine neuen Verträge, Bestellungen oder Auftragsbestätigungen unterzeichnen.

Dynamik

Die politische und rechtliche Situation rund um den Ukraine-Krieg ist derzeit äußerst dynamisch, so dass sich gerade bei den Sanktionen laufend Änderungen ergeben können, die zu beachten sind.

Für die rechtliche Begleitung Ihres internationalen Geschäfts steht Ihnen unser Unternehmensrechts-Team (RA Dr. Theodor Seitz, RA Dr. Sven Friedl, RA Urs Lepperdinger, RAin Sandra Hollmann und RA Dr. Christoph Knapp) gerne zur Verfügung.

 

Autor: Dr. Christoph Knapp

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

2025%20 %20Merane%20Sara

Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres – Hohe Hürden für die Härtefallscheidung trotz schwerwiegender Vorwürfe

Grundsätzlich setzt eine Scheidung nach deutschem Recht voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Hiervon geht das Gesetz regelmäßig erst aus, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Ehe bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden – nämlich dann, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB). Wie hoch die Anforderungen an eine solche Härtefallscheidung sind, verdeutlicht eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschl. v. 26.11.2025, Az. 5 UF 151/24).

2025%20 %20Havolli%20Algas

BAG setzt neue Maßstäbe beim Zugangsnachweis: Das Einwurf-Einschreiben verliert an Signalkraft

Mit Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Rechtsprechung zum Zugangsnachweis wichtiger arbeitsrechtlicher Erklärungen konsequent fortgeführt. Die Entscheidung betrifft zwar den Zugang einer Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), ihre Auswirkungen reichen jedoch weit darüber hinaus. Arbeitgeber sollten ihre bisherige Zustellungspraxis kritisch überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

 W1A8209

10.805 € für den guten Zweck – Aus unserem Jubiläum wurde ein Zeichen der Verbundenheit

Unser 40-jähriges Kanzleijubiläum war geprägt von vielen schönen Begegnungen, inspirierenden Gesprächen und großer Wertschätzung. Gleichzeitig bot der Abend die Gelegenheit, gemeinsam etwas Gutes zu tun.