Die aktuellen Entwicklungen im Ukraine-Krieg geben international tätigen Unternehmen Anlass, ihr Russland/Ukraine-Geschäft umgehend zu prüfen.
Höhere Gewalt / Prüfung von Verträgen
Verträge sehen regelmäßig sog. Force Majeure Klauseln („höhere Gewalt“) vor, die u.a. für den Kriegsfall eine Aussetzung von Leistungspflichten zur Folge haben. Manchmal sind auch sog. Sanktionsklauseln enthalten, die das Recht vorsehen, vertragliche Bindungen sofort zu lösen, wenn die Geschäftstätigkeit gegen Sanktionsregelungen
verstoßen würde.
Unternehmen sollten sich juristisch beraten zu lassen, bevor sie sich auf die entsprechenden Klauseln berufen, deren Rechtsgültigkeit und Durchsetzbarkeit im Einzelfall fraglich sein kann.
Exporte, Importe und Sanktionen
Je nach Unternehmensstruktur und der Art der Geschäftsbeziehungen mit Russland und der Ukraine können die neuen Sanktionen direkt oder indirekt für die Abteilungen Einkauf, Vertrieb, Exportkontrolle, Vertragsmanagement, allgemeine Compliance und Recht relevant sein.
Sorgen Sie für eine klare Zuständigkeit und Koordination im Unternehmen: Die Geschäftsleitung bzw. der Ausfuhrverantwortliche im Unternehmen sollte das weitere Vorgehen zentral koordinieren und dabei sicherstellen, dass alle potenziell betroffenen Unternehmensbereiche koordiniert und einheitlich handeln.
Führen Sie ein detailliertes Screening aller Geschäftskontakte im Hinblick auf die neue Sanktionsregelung durch: Die aktuellen Sanktionen der EU und der USA enthalten Listen von Personen, Unternehmen und Institutionen, einschließlich Kreditinstituten, mit denen jegliche Transaktionen und Geschäftsbeziehungen bis auf Weiteres verboten
sind. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Unternehmens, umgehend zu überprüfen, ob eine der aufgeführten Personen oder Institutionen Teil seiner Geschäftsbeziehungen ist.
Idealerweise sollten alle Geschäftskontakte aus allen relevanten Unternehmensbereichen einer sofortigen Überprüfung unterzogen werden. Bei nicht zweifelsfrei geklärten Sachverhalten sollte Rat eingeholt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auch indirekte Geschäfte mit sanktionierten Unternehmen oder
Personen grundsätzlich verboten sind.
Aktuelle Exporte, Zahlungen und Vertragsverhandlungen mit Russland/Ukraine
Verstöße gegen Sanktionsregelungen können straf- und verwaltungsrechtliche Folgen haben. Sowohl Unternehmen als auch die beteiligten Mitarbeiter, von der Geschäftsleitung bis zur Exportkontrollabteilung, können bei Verstößen mit empfindlichen Strafen belegt werden. Wenn Sie aufgrund einer gründlichen Prüfung nicht mit Sicherheit ausschließen können, dass Ihr Russland/Ukraine-Geschäft von den neuen Sanktionen betroffen ist, sollten Sie Exportvorgänge und Zahlungen vorübergehend aussetzen und keine neuen Verträge, Bestellungen oder Auftragsbestätigungen unterzeichnen.
Dynamik
Die politische und rechtliche Situation rund um den Ukraine-Krieg ist derzeit äußerst dynamisch, so dass sich gerade bei den Sanktionen laufend Änderungen ergeben können, die zu beachten sind.
Für die rechtliche Begleitung Ihres internationalen Geschäfts steht Ihnen unser Unternehmensrechts-Team (RA Dr. Theodor Seitz, RA Dr. Sven Friedl, RA Urs Lepperdinger, RAin Sandra Hollmann und RA Dr. Christoph Knapp) gerne zur Verfügung.
Autor: Dr. Christoph Knapp