News 1

Elternunterhalt ab 01.01.2020 – Entlastung für Angehörige

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Zum 01.01.2020 tritt das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft. Hierdurch tritt eine erhebliche finanzielle Entlastung für Angehörige pflegebedürftiger Menschen ein.

Bislang wurden insbesondere Kinder durch die Sozialämter auf Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen, wenn deren Eltern in einem Pflegeheim betreut wurden und die eigene Rente die Heimkosten nicht decken konnte. Über die Sozialhilfe werden diese ungedeckten Heimkosten durch den Sozialhilfeträger übernommen. Dieser kann dann im Wege des Anspruchsübergangs von unterhaltspflichtigen Kindern Erstattung verlangen. Die Möglichkeiten dieses Rückgriffs werden nun ab dem 01.01.2020 erheblich eingeschränkt.

Zukünftig werden nur Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € durch die Sozialhilfeträger auf Unterhalt in Anspruch genommen. Eine weitere Entlastung tritt dadurch ein, dass das Gesetz vermutet, dass das betreffende Kind diese Einkommensgrenze unterschreitet und daher eine Einkommensauskunft zukünftig entfällt. In den allermeisten Fällen müssen Kinder daher künftig nicht mehr damit rechnen, dass sie ungedeckte Heimkosten ihrer Eltern übernehmen müssen.


Autor: Susanne Ehlers

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Swfp Mood 80

Earn-Out als Arbeitslohn beim Unternehmensverkauf – Das FG Köln und die Folgen für die M&A-Praxis

Earn-Out-Klauseln sind in Unternehmenskaufverträgen ein bewährtes Instrument, um den Kaufpreis teilweise von der künftigen Unternehmensentwicklung oder der weiteren Mitarbeit des Verkäufers abhängig zu machen. Die rechtssichere Gestaltung und steuerliche Qualifizierung solcher Komponenten stellt jedoch in der M&A-Praxis immer wieder eine Herausforderung dar. Besonders relevant: Die Unterscheidung, ob ein Earn-Out als (begünstigter) Veräußerungsgewinn oder als voll steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist. Diese Weichenstellung hat erhebliche finanzielle Konsequenzen für alle Beteiligten.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Judith Schneider, Rechtsanwältin

Judith Schneider ist Fachanwältin für Erbrecht

Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegin Frau Rechtsanwältin Judith Schneider vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis erhalten hat, die Bezeichnung „Fachanwältin für Erbrecht“ zu führen.

Platzhalter

BSG: Neue Wendung im Verfahren um Samuel Kochs Unfall bei „Wetten, dass..?“

Das Bundessozialgericht (BSG) hat im Fall des Schauspielers Samuel Koch eine überra-schende Entscheidung getroffen. Der 2. Senat hob das Urteil des Landessozialgerichts Ba-den-Württemberg (LSG) auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück (Urt. v. 24.09.2025, Az. B 2 U 12/23 R).