Seitz Weckbach Fackler & Partner
Zum 01.01.2020 tritt das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft. Hierdurch tritt eine erhebliche finanzielle Entlastung für Angehörige pflegebedürftiger Menschen ein.
Bislang wurden insbesondere Kinder durch die Sozialämter auf Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen, wenn deren Eltern in einem Pflegeheim betreut wurden und die eigene Rente die Heimkosten nicht decken konnte. Über die Sozialhilfe werden diese ungedeckten Heimkosten durch den Sozialhilfeträger übernommen. Dieser kann dann im Wege des Anspruchsübergangs von unterhaltspflichtigen Kindern Erstattung verlangen. Die Möglichkeiten dieses Rückgriffs werden nun ab dem 01.01.2020 erheblich eingeschränkt.
Zukünftig werden nur Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € durch die Sozialhilfeträger auf Unterhalt in Anspruch genommen. Eine weitere Entlastung tritt dadurch ein, dass das Gesetz vermutet, dass das betreffende Kind diese Einkommensgrenze unterschreitet und daher eine Einkommensauskunft zukünftig entfällt. In den allermeisten Fällen müssen Kinder daher künftig nicht mehr damit rechnen, dass sie ungedeckte Heimkosten ihrer Eltern übernehmen müssen.
Autor: Susanne Ehlers
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