News 3

COVID-19-Pandemie: Kündigungsschutz für Mieter ausgelaufen

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde mit Wirkung zum 01.04.2020 eine Regelung geschaffen, wonach Mietern und Pächtern für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden konnte.


Diese Regelung lief zum 30.06.2020 aus, sodass bei Zahlungsverzug ab dem 01.07.2020 – unter Umständen in Kombination mit eventuellen früheren Zahlungsrückständen aus der Zeit vor April 2020 – wieder die gesetzlichen Regelungen gelten. Zu berücksichtigen ist hier insbesondere das Kündigungsrecht wegen eines Zahlungsverzuges in Höhe von mehr als einer Monatsmiete für zwei aufeinander folgende Termine bzw. Verzug mit einem Betrag, der die Höhe von zwei Monatsmieten erreicht.

Wir bitten dies zu beachten und stehen für weitere Beratung gerne zur Verfügung.


Autor: Carolin Archibald

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Dr. Christoph Knapp - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

BGH schärft die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats – Zur Entscheidung vom 14.10.2025 (II ZR 78/24)

Der Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2025 (II ZR 78/24, WM 2025, 2227) liegt ein klassischer, in seiner haftungsrechtlichen Dimension jedoch besonders instruktiver Organhaftungsfall zugrunde.

Der BGH nimmt wieder einmal zur Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats Stellung, diesmal zur Überwachungspflicht bei unzureichender Information des Aufsichtsrats durch den Vorstand. Der BGH schärft zugleich die Informationspflichten des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat im Rahmen des Systems des § 90 AktG.

Illustration%20Beatrice%20Schmucker

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Zum Jahresausklang möchten wir unseren Mandanten, Geschäftspartnern und unserem Team herzlich danken – für das Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und die gemeinsamen Erfolge.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2026!

As the year draws to a close, we would like to sincerely thank our clients, business partners, and our team for their trust, excellent cooperation, and the shared successes.
Wishing you a Merry Christmas and a Happy New Year 2026!

Swfp Mood 61

D&O-Versicherung: Unverzichtbarer Schutz für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Organe

Führungskräfte – ob in Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen – tragen erhebliche Verantwortung und stehen unter scharfen Haftungsanforderungen. Pflichtverletzungen in der Geschäftsführung können schnell das Privatvermögen bedrohen. Die D&O-Versicherung schafft hier essenziellen Schutz und stärkt eine professionelle Corporate Governance.