News 3

COVID-19-Pandemie: Kündigungsschutz für Mieter ausgelaufen

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde mit Wirkung zum 01.04.2020 eine Regelung geschaffen, wonach Mietern und Pächtern für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden konnte.


Diese Regelung lief zum 30.06.2020 aus, sodass bei Zahlungsverzug ab dem 01.07.2020 – unter Umständen in Kombination mit eventuellen früheren Zahlungsrückständen aus der Zeit vor April 2020 – wieder die gesetzlichen Regelungen gelten. Zu berücksichtigen ist hier insbesondere das Kündigungsrecht wegen eines Zahlungsverzuges in Höhe von mehr als einer Monatsmiete für zwei aufeinander folgende Termine bzw. Verzug mit einem Betrag, der die Höhe von zwei Monatsmieten erreicht.

Wir bitten dies zu beachten und stehen für weitere Beratung gerne zur Verfügung.


Autor: Carolin Archibald

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

2025%20 %20Merane%20Sara

Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres – Hohe Hürden für die Härtefallscheidung trotz schwerwiegender Vorwürfe

Grundsätzlich setzt eine Scheidung nach deutschem Recht voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Hiervon geht das Gesetz regelmäßig erst aus, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Ehe bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden – nämlich dann, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB). Wie hoch die Anforderungen an eine solche Härtefallscheidung sind, verdeutlicht eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschl. v. 26.11.2025, Az. 5 UF 151/24).

2025%20 %20Havolli%20Algas

BAG setzt neue Maßstäbe beim Zugangsnachweis: Das Einwurf-Einschreiben verliert an Signalkraft

Mit Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Rechtsprechung zum Zugangsnachweis wichtiger arbeitsrechtlicher Erklärungen konsequent fortgeführt. Die Entscheidung betrifft zwar den Zugang einer Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), ihre Auswirkungen reichen jedoch weit darüber hinaus. Arbeitgeber sollten ihre bisherige Zustellungspraxis kritisch überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

 W1A8209

10.805 € für den guten Zweck – Aus unserem Jubiläum wurde ein Zeichen der Verbundenheit

Unser 40-jähriges Kanzleijubiläum war geprägt von vielen schönen Begegnungen, inspirierenden Gesprächen und großer Wertschätzung. Gleichzeitig bot der Abend die Gelegenheit, gemeinsam etwas Gutes zu tun.