Corona - Wiederaufleben der Insolvenzantragspflicht

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Das Bundesjustizministerium hat am 18.09.2020 den Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) vorgelegt.


Zweck ist es, Unternehmen verschiedener Rechtsformen sowie Vereinen und Stiftungen weiterhin die Möglichkeit einzuräumen, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen Beschlussfassungen ihrer Organe vorzunehmen, so dass ihre Handlungsfähigkeit gewährleistet bleibt. Der Entwurf regelt die Verlängerung der Erleichterungen bis zum 31.12.2021 für die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, die Europäische Aktiengesellschaft (SE), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Genossenschaften, die Vereine und Stiftungen sowie die Erleichterung im Bereich des Umwandlungsrechts, die mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.3.2020 eingeführt worden sind.


Autor: Dr. Christoph Knapp

&title=Corona - Wiederaufleben der Insolvenzantragspflicht&url=https://www.seitz-partner.de/artikel/corona-wiederaufleben-der-insolvenzantragspflicht" class="li" target="_blank">

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht

Unaufhaltsam setzt die Künstliche Intelligenz ihren Eroberungsfeldzug fort. Der europäische Gesetzgeber und der Bundesgesetzgeber versuchen sich an einem rechtlichen Rahmen. Die endgültigen Ergebnisse werden noch auf sich warten lassen.

Das MoPeG kommt zum 1.1.2024: Einführung des Gesellschaftsregisters und Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde bereits am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz tritt nun am 1. Januar 2024 in Kraft, es wird also langsam ernst…

Webinar „Online-Banking-Betrug“

Vor etwa 40 Teilnehmern erläuterte Dr. Friedl zunächst die aktuellen Betrugsmethoden: So versenden die Täter eine Vielzahl von E-Mails, die dem Kunden vorspiegeln, er müsse sich in sein Online-Banking einloggen, um wichtige Änderungen vorzunehmen und freizugeben.