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Corona - Wiederaufleben der Insolvenzantragspflicht

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Das Bundesjustizministerium hat am 18.09.2020 den Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) vorgelegt.


Zweck ist es, Unternehmen verschiedener Rechtsformen sowie Vereinen und Stiftungen weiterhin die Möglichkeit einzuräumen, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen Beschlussfassungen ihrer Organe vorzunehmen, so dass ihre Handlungsfähigkeit gewährleistet bleibt. Der Entwurf regelt die Verlängerung der Erleichterungen bis zum 31.12.2021 für die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, die Europäische Aktiengesellschaft (SE), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Genossenschaften, die Vereine und Stiftungen sowie die Erleichterung im Bereich des Umwandlungsrechts, die mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.3.2020 eingeführt worden sind.


Autor: Dr. Christoph Knapp

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