News 3

Corona-Krise: Finanzielle Soforthilfe

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Angesichts der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) hat die Bayerischen Staatsregierung für Betriebe die durch die Corona Krise in Liquiditätsengpässe geraten sind, ein Soforthilfeprogramm gestartet.


Gewerbliche Unternehmer und Angehörige Freier Berufe können die Soforthilfe beanspruchen.

Die Soforthilfe richtet sich nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,

bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,

bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,

bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

 

Es handelt sich nicht um einen Kredit oder ein Darlehen. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden!

Der online ausgefüllte Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben an die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde gesendet werden (als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per E-Mail oder per Post).

 

 

Autor: SWFP

Angesichts der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) hat die Bayerischen Staatsregierung für Betriebe die durch die Corona Krise in Liquiditätsengpässe geraten sind, ein Soforthilfeprogramm gestartet.

&title=Corona-Krise: Finanzielle Soforthilfe&url=https://www.seitz-partner.de/artikel/corona-krise-finanzielle-soforthilfe" class="li" target="_blank" rel="noopener">

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

2025%20 %20Eisele%20Anna%20%28Dr.%29

Rechtsrisiko Fortbildung: Wann Rückzahlungsklauseln ins Leere laufen

Um die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu fördern, übernehmen Arbeitgeber häufig die Kosten für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Arbeitsrechtliche Vereinbarungen enthalten oft Rückzahlungsklauseln zu derartigen Fort- und Weiterbildungen, um im Anschluss von den erworbenen Zusatzqualifikationen zu profitieren und sicherzustellen, dass die entstandenen Kosten nicht ohne Gegenleistung bleiben. Dass derartige Klauseln einer kontinuierlichen rechtlichen Überprüfung bedürfen, zeigt nicht zuletzt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.10.2025 (Az. 9 AZR 266/24).

2025%20 %20Kammerer%20Isabel

Isabel Kammerer ist Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegin und Kanzleimanagerin Isabel Kammerer den Abschluss zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin erfolgreich erworben hat.

2025%20 %20Filla%20Ramona

Ramona Filla ist Fachanwältin für Arbeitsrecht

Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegin Frau Rechtsanwältin Ramona Filla vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis erhalten hat, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen.