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Corona-Krise: Finanzielle Soforthilfe

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Angesichts der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) hat die Bayerischen Staatsregierung für Betriebe die durch die Corona Krise in Liquiditätsengpässe geraten sind, ein Soforthilfeprogramm gestartet.


Gewerbliche Unternehmer und Angehörige Freier Berufe können die Soforthilfe beanspruchen.

Die Soforthilfe richtet sich nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,

bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,

bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,

bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

 

Es handelt sich nicht um einen Kredit oder ein Darlehen. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden!

Der online ausgefüllte Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben an die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde gesendet werden (als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per E-Mail oder per Post).

 

 

Autor: SWFP

Angesichts der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) hat die Bayerischen Staatsregierung für Betriebe die durch die Corona Krise in Liquiditätsengpässe geraten sind, ein Soforthilfeprogramm gestartet.

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