Besuch bei unserer Paten-Giraffe Kimara im Augsburger Zoo

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Wir haben unsere Paten-Giraffe Kimara im Augsburger Zoo besucht und innige Zuwendung erlebt. Die Direktorin des Augsburger Zoos, Frau Dr. Barbara Jantschke, und der zuständige Pfleger der Giraffen haben uns ein Treffen mit Tuchfühlung ermöglicht, das allen Seiten sichtlich Spaß gemacht hat. Die Zutraulichkeit aller drei Giraffen des Geheges – und die langen Zungen der Tiere! – haben uns beeindruckt. Seit vielen Jahren sind wir als Sponsoren des Augsburger Zoos Paten eines stattlichen Tieres, derzeit der Rothschildgiraffe „Kimara“, die fast fünf Jahre alt ist. Der Augsburger Zoo steht als Erholungszentrum für Natur- und Artenschutz sowie für Forschung. Wer sich engagieren
möchte, kann dies im Freundeskreis des Augsburger Zoos e.V. tun oder über Spenden, sowie als Sponsor oder wie unsere Kanzlei als Pate eines Tieres.

Näheres unter www.zoo-augsburg.de.

Autor: Sandra Hollmann

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Ärzte dürfen mit dem FOCUS-Siegel „Top-Mediziner“ werben – OLG München stärkt Rechtssicherheit

OLG München: Verleihung des Siegels „TOP-Mediziner“ in Sonderausgabe eines wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins – FOCUS-Ärzteliste“

Arbeitsunfähig wegen Tattoo – Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Mit Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. 5 Sa 284 a/24) hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass bei einer durch grob fahrlässiges Verhalten verursachten Erkrankung kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Abs. 1 EFZG besteht. Konkret ging es um eine Pflegehilfskraft, die sich ein Tattoo stechen ließ, welches sich entzündete und zur Arbeitsunfähigkeit führte. Der Arbeitgeber verweigerte die Lohnfortzahlung – zu Recht, wie das Gericht bestätigte.

Moderne Arbeitszeitmodelle – Chancen und Herausforderungen der Flexibilisierung

Flexible Arbeitszeitmodelle sind längst mehr als nur ein Trend. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit, sich als attraktive Arbeitgeber zu positionieren, bringen gleichzeitig aber auch rechtliche, organisatorische und kulturelle Herausforderungen mit sich. In diesem Fachbeitrag beleuchtet Rechtsanwalt Algas Havolli die wichtigsten Arbeitszeitmodelle, stellt deren rechtlichen Rahmenbedingungen klar und erläutert Praxisempfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung.