SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
  • Studentische Hilfskraft an der Universität Augsburg – Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht (Prof. Dr. Martin Kment LL.M.)
  • Zulassung als Rechtsanwältin (2021)
Vorträge

Das Bauvorhaben aus Sicht des Bauherrn und des Nachbarn
06.07.2022

Veröffentlichungen
Der digitale Bauantrag
metro.polis, Ausgabe 01/2023
 
 
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

BGH hebt OLG Celle im Fall der Abberufung des Geschäftsführers Martin Kind bei Hannover 96 auf und weist Klage ab

In einem für alle Gesellschaftsrechtler und Fußballfans spannenden Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 16.07.2024 ein wichtiges Urteil gefällt (Urt. v. 16.7.2024 – II ZR 71/23).

Yvonne Dippold ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Frau Rechtsanwältin Yvonne Dippold vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München gestattet wurde, die Bezeichnung „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ zu führen. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgt aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen im Verwaltungsrecht. Wir gratulieren unserer Kollegin recht herzlich!

Neues EuGH-Urteil zur Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE): Keine Nachverhandlungspflicht, wenn die SE bei der Gründung keine Arbeitnehmer hat

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 16.05.2024 (Az. C-706/22) entschieden, dass eine SE, die zum Zeitpunkt ihrer Gründung keine Arbeitnehmer beschäftigt, nicht verpflichtet ist, das Verhandlungsverfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer nachzuholen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt herrschendes Unternehmen von Tochtergesellschaften mit Arbeitnehmern in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten wird.