Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
Studentische Hilfskraft an der Universität Augsburg – Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht (Prof. Dr. Martin Kment LL.M.)
Zulassung als Rechtsanwältin (2021)
Vorträge
Das Bauvorhaben aus Sicht des Bauherrn und des Nachbarn 06.07.2022
In einem für alle Gesellschaftsrechtler und Fußballfans spannenden Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 16.07.2024 ein wichtiges Urteil gefällt (Urt. v. 16.7.2024 – II ZR 71/23).
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Frau Rechtsanwältin Yvonne Dippold vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München gestattet wurde, die Bezeichnung „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ zu führen. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgt aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen im Verwaltungsrecht. Wir gratulieren unserer Kollegin recht herzlich!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 16.05.2024 (Az. C-706/22) entschieden, dass eine SE, die zum Zeitpunkt ihrer Gründung keine Arbeitnehmer beschäftigt, nicht verpflichtet ist, das Verhandlungsverfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer nachzuholen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt herrschendes Unternehmen von Tochtergesellschaften mit Arbeitnehmern in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten wird.
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