SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Reiseverkehrskauffrau (1985–1989)
  • Universität Konstanz
  • Rechtsanwältin (1998)
Vorträge

Pferderecht: Was Tierärzte, Stallbetreiber und Pferdebesitzer wissen müssen
Pferdehof Fackler, Aindling
19.07.2013

... bis dass der Tod uns scheidet !? – Sinnvolle Regelungen zwischen Ehegatten in Ehevertrag und Testament
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
20.10.2011

Wenn die Hochzeitsglocken läuten – Überblick über Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich
Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI), Augsburg
10.06.2008

Familienrechtliche Zustimmungspflichten zur Zusammenveranlagung bei Trennung und Scheidung
Fachgespräche Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
07.05.2008

AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

BGH hebt OLG Celle im Fall der Abberufung des Geschäftsführers Martin Kind bei Hannover 96 auf und weist Klage ab

In einem für alle Gesellschaftsrechtler und Fußballfans spannenden Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 16.07.2024 ein wichtiges Urteil gefällt (Urt. v. 16.7.2024 – II ZR 71/23).

Yvonne Dippold ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Frau Rechtsanwältin Yvonne Dippold vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München gestattet wurde, die Bezeichnung „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ zu führen. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgt aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen im Verwaltungsrecht. Wir gratulieren unserer Kollegin recht herzlich!

Neues EuGH-Urteil zur Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE): Keine Nachverhandlungspflicht, wenn die SE bei der Gründung keine Arbeitnehmer hat

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 16.05.2024 (Az. C-706/22) entschieden, dass eine SE, die zum Zeitpunkt ihrer Gründung keine Arbeitnehmer beschäftigt, nicht verpflichtet ist, das Verhandlungsverfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer nachzuholen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt herrschendes Unternehmen von Tochtergesellschaften mit Arbeitnehmern in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten wird.