SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Universität Tübingen
  • BWL-Gaststudium an der Hochschule St. Gallen (Schweiz)
  • Rechtsanwalt (1985)
  • Syndikusanwalt u. a. bei der Walter Bau AG, zuletzt als Chefjustiziar
  • Partner Horsch Oberhauser Rechtsanwälte München
Veröffentlichungen
PPP-Vertragsmodelle in praxi
(zusammen mit RA A. Lang, Sydney/Australien), in: Baurecht u. Baupraxis / Deutscher Anwaltverlag 11/2005
 
Konzernbürgschaften - taugliche Sicherungsmittel nach § 648a BGB
(zusammen mit Dr. Tobias Hänsel), in: Baurecht, Heft 4/2003
 
Neufassung des § 641 Abs. 3 BGB: Einladung oder Missbrauch?
(zusammen mit Dr. Tassilo Eichberger), in: Baumarkt und Bauwirtschaft, 7/2002
 
Finanziellen Spielraum vergrößern
in: Süddeutsche Zeitung vom 25.10.2002
 
Angabe einer Zirka-Lieferzeit: Leistung kalendermäßig bestimmt?
in: Immobilien- und Baurecht, Heft 11/2002
 
Bauvertragsrecht im Umbruch - Vorschläge für eine Neukonzeption
(zusammen mit Dr. Iris Oberhauser), in: Jahrbuch Baurecht 1999, Werner-Verlag
 
Bürgenhaftung und Steuerabzug: was der Gesetzgeber vom (Bau-) Unternehmer verlangt!
in: IBR 1999
 
Wirtschaftliche Folgen des Steuerabzuges bei ausländischen Nachunternehmen
(zusammen mit Dr. Iris Oberhauser), in: Betriebsberater 1999
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht

Unaufhaltsam setzt die Künstliche Intelligenz ihren Eroberungsfeldzug fort. Der europäische Gesetzgeber und der Bundesgesetzgeber versuchen sich an einem rechtlichen Rahmen. Die endgültigen Ergebnisse werden noch auf sich warten lassen.

Das MoPeG kommt zum 1.1.2024: Einführung des Gesellschaftsregisters und Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde bereits am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz tritt nun am 1. Januar 2024 in Kraft, es wird also langsam ernst…

Webinar „Online-Banking-Betrug“

Vor etwa 40 Teilnehmern erläuterte Dr. Friedl zunächst die aktuellen Betrugsmethoden: So versenden die Täter eine Vielzahl von E-Mails, die dem Kunden vorspiegeln, er müsse sich in sein Online-Banking einloggen, um wichtige Änderungen vorzunehmen und freizugeben.