SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Universität Augsburg
  • Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit (1992–1993)
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (1993–1997)
  • Referententätigkeiten bei der Lechwerke AG in den Bereichen Steuern, Recht und Personal (1997–2002)
  • Zulassung als Rechtsanwalt (2002)
  • Leiter Juristische Dienste bei der Lechwerke AG (2002–2007)
  • Leiter Personal bei der Lechwerke AG (2007–2015)
Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Prüfer bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung
Vorträge

Inhouse-Schulung für Personalleiter zum Betriebsverfassungsrecht
Mandantin
12.10.2021

Inhouse-Schulung für Personalleiter und Betriebsratsmitglieder zu einer Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
Mandantin
11.10.2021

Inhouse-Schulung für Personalleiter zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen
Mandantin
12.08.2021

Webinar „Fehlverhalten und Krankheit als Kündigungsgrund“
IHK Schwaben
05.05.2021

Inhouse-Schulung „Betriebsverfassungsrecht“
Mandantin
24.02.2020

Inhouse-Schulung „Compliance“
Mandantin
26.11.2019

Seminar „Arbeitsverhältnisse rechtlich wirksam beenden“
IHK Schwaben
07.11.2019

Inhouse-Schulungen „Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements“
Mandantin
22.10.2019

Inhouse-Schulung „15 Fallstricke im Arbeitsrecht“
Mandantin
18.10.2019

Inhouse-Schulung „Compliance“
14.06.2018

Inhouse-Schulung „Compliance“
Mandantin
29.01.2018

Betriebliches Eingliederungsmanagement
Augsburger Anwaltverein
27.04.2017

Betriebliches Eingliederungsmanagement
Aussprachetagung der Fachanwälte für Arbeitsrecht, Seeshaupt
11.03.2017

Betriebliches Eingliederungsmanagement und psychische Gefährdungsbeurteilung
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
07.06.2016

Intensivschulung für Vorstandsmitglieder einer international agierenden Mandantin zu Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung in der SE und zum AGG
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
12.05.2016

Compliance für den Mittelstand
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
19.11.2015

Seminare „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ bei der Rechtsanwaltskammer München und beim Anwaltsverein Augsburg in 2011

Seminar "Arbeitsrecht für Führungskräfte"

Veröffentlichungen
MIX Magazin April 2016, Seiten 54–55 und August 2016, Seiten 48–49
 
Grenzen der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.5.1995 – Mögliche gesetzgeberische Konsequenzen für die Personalvertretungsgesetze des Bundes und Bayerns (Faber/Härtl)
1999
 
Das Beschlussverfahren im Personalvertretungsrecht – Ein Leitfaden für das Verfahren erster Instanz unter besonderer Berücksichtigung wichtiger Probleme (Faber/Härtl)
1996
 
Die Aufgaben und Befugnisse der Dienststellenleitung im Personalvertretungsrecht – Eine rechtsvergleichende Gesamtschau (Faber/Härtl)
1994
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Schneller bauen, flexibler planen: Der Bau-Turbo ist in Kraft

Seit dem 30. Oktober 2025 gilt in Deutschland eine der umfassendsten bauplanungsrechtlichen Reformen der vergangenen Jahre. Mit dem sogenannten Bau-Turbo verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Wohnungsbau deutlich zu beschleunigen und Planungshindernisse abzubauen. Das Gesetzespaket verändert zentrale Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und eröffnet sowohl Kommunen als auch Bauherren neue Handlungsspielräume.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Christian Ritter - Rechtsanwalt

Runde 1: GEMA gegen OpenAI – Der rechtliche Rahmen für KI und Musik in Deutschland

Zum Jahresende 2025 hat das Landgericht München I (Az. 42 O 14139/24) ein bemerkenswertes Urteil erlassen, das für alle Akteure der Kreativbranche ebenso wie für die Entwickler Künstlicher Intelligenz signalhaft ist. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob KI-Anbieter wie OpenAI urheberrechtlich geschützte Musikwerke, insbesondere Songtexte, ohne vorherige Lizenz für Trainingszwecke oder als Output ihres Systems verwenden dürfen. Das Urteil betrifft dabei die Liedtexte neun bekannter deutscher Urheberinnen und Urheber (darunter „Atemlos“ von Kristina Bach oder „Wie schön, dass du geboren bist“ von Rolf Zuckowski). Die Bedeutung der Entscheidung ist kaum zu unterschätzen – sie gibt erstmals klare Antworten auf viele in der Branche bislang offene Fragen und stößt damit eine notwendige Diskussion zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Technologie an.

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Earn-Out als Arbeitslohn beim Unternehmensverkauf – Das FG Köln und die Folgen für die M&A-Praxis

Earn-Out-Klauseln sind in Unternehmenskaufverträgen ein bewährtes Instrument, um den Kaufpreis teilweise von der künftigen Unternehmensentwicklung oder der weiteren Mitarbeit des Verkäufers abhängig zu machen. Die rechtssichere Gestaltung und steuerliche Qualifizierung solcher Komponenten stellt jedoch in der M&A-Praxis immer wieder eine Herausforderung dar. Besonders relevant: Die Unterscheidung, ob ein Earn-Out als (begünstigter) Veräußerungsgewinn oder als voll steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist. Diese Weichenstellung hat erhebliche finanzielle Konsequenzen für alle Beteiligten.