SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Universität Augsburg
  • Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit (1992–1993)
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (1993–1997)
  • Referententätigkeiten bei der Lechwerke AG in den Bereichen Steuern, Recht und Personal (1997–2002)
  • Zulassung als Rechtsanwalt (2002)
  • Leiter Juristische Dienste bei der Lechwerke AG (2002–2007)
  • Leiter Personal bei der Lechwerke AG (2007–2015)
Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Prüfer bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung
Vorträge

Inhouse-Schulung für Personalleiter zum Betriebsverfassungsrecht
Mandantin
12.10.2021

Inhouse-Schulung für Personalleiter und Betriebsratsmitglieder zu einer Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
Mandantin
11.10.2021

Inhouse-Schulung für Personalleiter zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen
Mandantin
12.08.2021

Webinar „Fehlverhalten und Krankheit als Kündigungsgrund“
IHK Schwaben
05.05.2021

Inhouse-Schulung „Betriebsverfassungsrecht“
Mandantin
24.02.2020

Inhouse-Schulung „Compliance“
Mandantin
26.11.2019

Seminar „Arbeitsverhältnisse rechtlich wirksam beenden“
IHK Schwaben
07.11.2019

Inhouse-Schulungen „Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements“
Mandantin
22.10.2019

Inhouse-Schulung „15 Fallstricke im Arbeitsrecht“
Mandantin
18.10.2019

Inhouse-Schulung „Compliance“
14.06.2018

Inhouse-Schulung „Compliance“
Mandantin
29.01.2018

Betriebliches Eingliederungsmanagement
Augsburger Anwaltverein
27.04.2017

Betriebliches Eingliederungsmanagement
Aussprachetagung der Fachanwälte für Arbeitsrecht, Seeshaupt
11.03.2017

Betriebliches Eingliederungsmanagement und psychische Gefährdungsbeurteilung
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
07.06.2016

Intensivschulung für Vorstandsmitglieder einer international agierenden Mandantin zu Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung in der SE und zum AGG
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
12.05.2016

Compliance für den Mittelstand
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
19.11.2015

Seminare „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ bei der Rechtsanwaltskammer München und beim Anwaltsverein Augsburg in 2011

Seminar "Arbeitsrecht für Führungskräfte"

Veröffentlichungen
MIX Magazin April 2016, Seiten 54–55 und August 2016, Seiten 48–49
 
Grenzen der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.5.1995 – Mögliche gesetzgeberische Konsequenzen für die Personalvertretungsgesetze des Bundes und Bayerns (Faber/Härtl)
1999
 
Das Beschlussverfahren im Personalvertretungsrecht – Ein Leitfaden für das Verfahren erster Instanz unter besonderer Berücksichtigung wichtiger Probleme (Faber/Härtl)
1996
 
Die Aufgaben und Befugnisse der Dienststellenleitung im Personalvertretungsrecht – Eine rechtsvergleichende Gesamtschau (Faber/Härtl)
1994
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Vorstandshaftung, Verbotsirrtum und anwaltlicher Rechtsrat – Wer sich auf spezialisierte anwaltliche Beratung stützt, kann im Fall regulatorischer Unsicherheit haftungsfrei bleiben

Unternehmerische Entscheidungen werden zunehmend durch ein Dickicht von Regularien begleitet. Besonders in Sektoren wie Finanzdienstleistungen, IT, Compliance oder ESG ist rechtliche Unsicherheit oft systemimmanent – Gesetze sind unklar, Verwaltungspraxis uneinheitlich, Rechtsfortbildung dynamisch.

Vorstände und Geschäftsführer sehen sich in diesen Konstellationen mit erheblichen zivil- und strafrechtlichen Risiken konfrontiert. Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2025 (III ZR 261/23) bietet nun wichtige Klarheit: Frühzeitig eingeholter, qualifizierter anwaltlicher Rechtsrat kann im Falle eines Verbotsirrtums strafrechtlich entlasten – selbst dann, wenn sich die rechtliche Bewertung später als (objektiv) unzutreffend herausstellt.

 

Der Countdown läuft: in zwei Monaten gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für B2C-Onlineshops

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu digitalen Angeboten für alle Menschen zu verbessern, insbesondere für Menschen mit Behinderung. Die Regelungen richten sich unter anderem an Onlinehändler, die B2C verkaufen. Ab dem 28.06.2025 müssen bestimmte Vorgaben zur Zugänglichkeit von Online-Inhalten umgesetzt sein. Höchste Zeit also, sich mit dem BFSG vertraut zu machen.

BGH erlaubt Ausschluss von AGB-Recht in Schiedsvereinbarungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wichtigen Entscheidung vom 9. Januar 2025 (Az. I ZB 48/24) die Rechtssicherheit bei Schiedsvereinbarungen zwischen Unternehmen deutlich erhöht. Das Urteil ermöglicht es Vertragsparteien, deutsches Recht als anwendbares Recht zu wählen, dabei jedoch die Anwendung des deutschen AGB-Rechts (§§ 305-310 BGB) auszuschließen.