SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Universität Augsburg
  • Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit (1992–1993)
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (1993–1997)
  • Referententätigkeiten bei der Lechwerke AG in den Bereichen Steuern, Recht und Personal (1997–2002)
  • Zulassung als Rechtsanwalt (2002)
  • Leiter Juristische Dienste bei der Lechwerke AG (2002–2007)
  • Leiter Personal bei der Lechwerke AG (2007–2015)
Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Prüfer bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung
Vorträge

Inhouse-Schulung für Personalleiter zum Betriebsverfassungsrecht
Mandantin
12.10.2021

Inhouse-Schulung für Personalleiter und Betriebsratsmitglieder zu einer Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
Mandantin
11.10.2021

Inhouse-Schulung für Personalleiter zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen
Mandantin
12.08.2021

Webinar „Fehlverhalten und Krankheit als Kündigungsgrund“
IHK Schwaben
05.05.2021

Inhouse-Schulung „Betriebsverfassungsrecht“
Mandantin
24.02.2020

Inhouse-Schulung „Compliance“
Mandantin
26.11.2019

Seminar „Arbeitsverhältnisse rechtlich wirksam beenden“
IHK Schwaben
07.11.2019

Inhouse-Schulungen „Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements“
Mandantin
22.10.2019

Inhouse-Schulung „15 Fallstricke im Arbeitsrecht“
Mandantin
18.10.2019

Inhouse-Schulung „Compliance“
14.06.2018

Inhouse-Schulung „Compliance“
Mandantin
29.01.2018

Betriebliches Eingliederungsmanagement
Augsburger Anwaltverein
27.04.2017

Betriebliches Eingliederungsmanagement
Aussprachetagung der Fachanwälte für Arbeitsrecht, Seeshaupt
11.03.2017

Betriebliches Eingliederungsmanagement und psychische Gefährdungsbeurteilung
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
07.06.2016

Intensivschulung für Vorstandsmitglieder einer international agierenden Mandantin zu Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung in der SE und zum AGG
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
12.05.2016

Compliance für den Mittelstand
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
19.11.2015

Seminare „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ bei der Rechtsanwaltskammer München und beim Anwaltsverein Augsburg in 2011

Seminar "Arbeitsrecht für Führungskräfte"

Veröffentlichungen
MIX Magazin April 2016, Seiten 54–55 und August 2016, Seiten 48–49
 
Grenzen der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.5.1995 – Mögliche gesetzgeberische Konsequenzen für die Personalvertretungsgesetze des Bundes und Bayerns (Faber/Härtl)
1999
 
Das Beschlussverfahren im Personalvertretungsrecht – Ein Leitfaden für das Verfahren erster Instanz unter besonderer Berücksichtigung wichtiger Probleme (Faber/Härtl)
1996
 
Die Aufgaben und Befugnisse der Dienststellenleitung im Personalvertretungsrecht – Eine rechtsvergleichende Gesamtschau (Faber/Härtl)
1994
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV: Arbeitsvertrag 4.0?

„Ampel will digitale Arbeitsverträge ermöglichen“ – so titelte am 21.03.2024 die tagesschau online (https://www.tagesschau.de/inland/arbeitsvertrag-digital-ampel-100.html). Auf den letzten Metern fand nun doch noch die schon lange geforderte Änderung des Nachweisgesetzes Eingang in das kürzlich verabschiedete BEG IV. Künftig sollen auch die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen in Textform niedergelegt werden können; das aktuell hierfür noch vorgesehene Schriftformerfordernis wird damit abgeschafft.

Vertragsgestaltung bei Geschäftsführerverträgen

Nachfolgend informieren wir Sie über zwei wichtige Entscheidungen, die für die Vertragsgestaltung beim GmbH-Geschäftsführerverträgen von besonderer Relevanz sind: Kopplungsklauseln bei variabler Geschäftsführervergütung und nachvertragliche Wettbewerbsverbote.

Einsatz von KI zur Nachahmung von Stimmen von Synchronsprechern

Künstliche Intelligenz ist in der Lage, Stimmen beinahe verwechslungsfrei zu imitieren. Mittlerweile können Synchronsprecher ersetzt oder gar wiederbelebt werden. Für die Serie „Neue Geschichten vom Pumuckl“ haben die Produzenten der Serie auf die prägnante Stimme des 2005 verstorbenen Hans Clarin zurückgegriffen und dessen Stimmbild mithilfe des Einsatzes von künstlicher Intelligenz für die Neuauflage der Serie weiterentwickelt. Pumuckl hört sich so an wie früher. Doch welchen Schutz bieten die vorhandenen gesetzlichen Regelungen für ein sog. „Recht an der eigenen Stimme“? Dieser Beitrag liefert erste Anhaltspunkte für den Rechtsrahmen der Modifikation des Stimmbildes von Synchronsprechern durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz.