SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Universität Augsburg
  • Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit (1992–1993)
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (1993–1997)
  • Referententätigkeiten bei der Lechwerke AG in den Bereichen Steuern, Recht und Personal (1997–2002)
  • Zulassung als Rechtsanwalt (2002)
  • Leiter Juristische Dienste bei der Lechwerke AG (2002–2007)
  • Leiter Personal bei der Lechwerke AG (2007–2015)
Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Prüfer bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung
Vorträge

Inhouse-Schulung für Personalleiter zum Betriebsverfassungsrecht
Mandantin
12.10.2021

Inhouse-Schulung für Personalleiter und Betriebsratsmitglieder zu einer Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
Mandantin
11.10.2021

Inhouse-Schulung für Personalleiter zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen
Mandantin
12.08.2021

Webinar „Fehlverhalten und Krankheit als Kündigungsgrund“
IHK Schwaben
05.05.2021

Inhouse-Schulung „Betriebsverfassungsrecht“
Mandantin
24.02.2020

Inhouse-Schulung „Compliance“
Mandantin
26.11.2019

Seminar „Arbeitsverhältnisse rechtlich wirksam beenden“
IHK Schwaben
07.11.2019

Inhouse-Schulungen „Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements“
Mandantin
22.10.2019

Inhouse-Schulung „15 Fallstricke im Arbeitsrecht“
Mandantin
18.10.2019

Inhouse-Schulung „Compliance“
14.06.2018

Inhouse-Schulung „Compliance“
Mandantin
29.01.2018

Betriebliches Eingliederungsmanagement
Augsburger Anwaltverein
27.04.2017

Betriebliches Eingliederungsmanagement
Aussprachetagung der Fachanwälte für Arbeitsrecht, Seeshaupt
11.03.2017

Betriebliches Eingliederungsmanagement und psychische Gefährdungsbeurteilung
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
07.06.2016

Intensivschulung für Vorstandsmitglieder einer international agierenden Mandantin zu Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung in der SE und zum AGG
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
12.05.2016

Compliance für den Mittelstand
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
19.11.2015

Seminare „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ bei der Rechtsanwaltskammer München und beim Anwaltsverein Augsburg in 2011

Seminar "Arbeitsrecht für Führungskräfte"

Veröffentlichungen
MIX Magazin April 2016, Seiten 54–55 und August 2016, Seiten 48–49
 
Grenzen der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.5.1995 – Mögliche gesetzgeberische Konsequenzen für die Personalvertretungsgesetze des Bundes und Bayerns (Faber/Härtl)
1999
 
Das Beschlussverfahren im Personalvertretungsrecht – Ein Leitfaden für das Verfahren erster Instanz unter besonderer Berücksichtigung wichtiger Probleme (Faber/Härtl)
1996
 
Die Aufgaben und Befugnisse der Dienststellenleitung im Personalvertretungsrecht – Eine rechtsvergleichende Gesamtschau (Faber/Härtl)
1994
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

MoPeG und Gewinnausschüttungen an Gesellschafter von OHG und KG – Anpassungsbedarf im Gesellschaftsvertrag prüfen

Eine zentrale, bislang in der Fachliteratur eher weniger beleuchtete Neuerung bringt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (MoPeG) im Zusammenhang mit Gewinnausschüttungen an Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften.


In einem aktuellen Fachbeitrag von Mock, Auf- und Feststellung von Unternehmens- und Rechnungsabschlüssen im neuen Personengesellschaftsrecht, GmbHR 2023, S. 1066-1074, wird diese für die Praxis sehr wichtige Thematik anschaulich erläutert. Wir geben Ihnen hier eine Zusammenfassung:

Unternehmensrechtliche Nachhaltigkeit und ESG

Die Bedeutung nachhaltigen Wirtschaftens für Unternehmen nimmt mehr und mehr zu – aus eigener Überzeugung, wegen der Erwartungen von Verbrauchern, Geschäftspartnern und Investoren und nicht zuletzt aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben.

Neue Macht des Bundeskartellamts? - die 11. GWB-Novelle

Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sieht in der 11. GWB-Novelle, die am 7.11.2023 in Kraft getreten ist, eine Antwort auf die krisenhaften (Preis–)Entwicklungen, die infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine besonders deutlich zutage getreten sind. Im Wesentlichen sind mit der Reform drei Neuerungen verbunden, die die Befugnisse des Bundeskartellamts (BKartA) erweitern.