SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2003

 

Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Gastdozent an der Hochschule Augsburg, Fakultät für Wirtschaft
Vorträge
Rechtssicheres Online-Marketing - Vermeidung von Fallstricken
Marketing Club Augsburg e.V. Online-Marketing Konferenz - WWK Arena
09.04.2019

Tauschbörsen oder Streaming - wann macht sich mein Kind strafbar und wann haften wir als Eltern?
4. Beratungstag Realschule Ichenhausen
17.10.2014

Die Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie
Anwaltverein Augsburg
17.07.2014

Aktuelle Rechtslage für "bring your own device", "Cloud Computing" und "Meldepflicht für Hackerangriffe"
IHK-Erfahrungsaustauschkreis IT-Leiter, IHK Schwaben
15.05.2013
 
Mitarbeiterüberwachung und Datenschutz - Datenschutzrechtliche Grundlagen
Inhouse-Schulung bei einer Mandantin
29.11.2012

Mitarbeiterüberwachung und Datenschutz - Datenschutzrechtliche Grundlagen
Inhouse-Schulung bei Mandantin
19.11.2012

Organhaftung und D&O-Versicherung: Die D&O-Versicherung, eine Haftpflichtversicherung der besonderen Art
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
23.10.2012
 
Datenschutz, Urheberrecht, Jugendmedienschutz, Nutzungsrechte im Internet - gesetzliche Grundlagen zu denneuen Medien
LEW Forum Schule - Seminarreihe "Lehren und Lernen mit digitalen Medien"
26.06.2012
 
Kanzleipräsentation - integriertes Praktikum für Studienanfänger
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
22.06.2012
 
Von der Auftrags- und Fahrzeugannahme über die Ausführung von Reparaturaufträgen bis zur Unfallschadenregulierung durch Autohäuser
Inhouse-Schulung von Service-Mitarbeitern eines Autohauses, München
19.04.2012
 
Urheber- und Leistungsschutzrechte am Beispiel Bild und Text
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
29.02.2012
 
Tatort Internet - Fallstricke im Netz
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
06.04.2011
 
ECM - Alles, was "Recht" ist
BARC-Tagung, Würzburg
22.06.2010
 
Rechtssicheres Networking
Vortrag für HR-Networx in der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
19.10.2009
 
Tatort Internet - Zivilrechtliche Folgen von illegalen Downloads, Software-Abos u.a.
Projekttag der Bereitschaftspolizei im Rahmen der Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
15.07.2009
 
Elektronische Archivierung - recht(s) sicher?
BARC-Tagung, Würzburg
25.05.2009
 
Strategischer Umgang mit Konkurrenten im Wettbewerb
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
05.05.2009
 
Der Enterprise Content Manager – Rechtliche Rahmenbedingungen für das Dokumentenmanagement
Deutsche Kongress in Kooperation mit BARC, Seminar in Frankfurt
07.11.2008
 
Konfliktverteidigung und Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht
Kriminalpolizei-Inspektion Augsburg
24.09.2008
 
Von der Auftrags- und Fahrzeugannahme über die Ausführung von Reparaturaufträgen bis zur Unfallschadenregulierung durch Autohäuser
Inhouse-Schulung von Service-Mitarbeitern eines Autohauses, München
06.03.2008
Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien
  • Elternbeirat am Gymnasium bei St. Stephan (1. Vorsitzender)
  • Beirat im Verein der Freunde und Förderer des Gymnasiums bei St. Stephan
  • Aufsichtsrat im Fritz-Felsenstein-Haus e.V.
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Yvonne Dippold ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Frau Rechtsanwältin Yvonne Dippold vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München gestattet wurde, die Bezeichnung „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ zu führen. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgt aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen im Verwaltungsrecht. Wir gratulieren unserer Kollegin recht herzlich!

Neues EuGH-Urteil zur Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE): Keine Nachverhandlungspflicht, wenn die SE bei der Gründung keine Arbeitnehmer hat

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 16.05.2024 (Az. C-706/22) entschieden, dass eine SE, die zum Zeitpunkt ihrer Gründung keine Arbeitnehmer beschäftigt, nicht verpflichtet ist, das Verhandlungsverfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer nachzuholen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt herrschendes Unternehmen von Tochtergesellschaften mit Arbeitnehmern in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten wird.

Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.06.2024 entschieden, dass die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: „klimaneutral“) unzulässig ist, wenn nicht in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt.