SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2003

 

Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Gastdozent an der Hochschule Augsburg, Fakultät für Wirtschaft
Vorträge
Rechtssicheres Online-Marketing - Vermeidung von Fallstricken
Marketing Club Augsburg e.V. Online-Marketing Konferenz - WWK Arena
09.04.2019

Tauschbörsen oder Streaming - wann macht sich mein Kind strafbar und wann haften wir als Eltern?
4. Beratungstag Realschule Ichenhausen
17.10.2014

Die Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie
Anwaltverein Augsburg
17.07.2014

Aktuelle Rechtslage für "bring your own device", "Cloud Computing" und "Meldepflicht für Hackerangriffe"
IHK-Erfahrungsaustauschkreis IT-Leiter, IHK Schwaben
15.05.2013
 
Mitarbeiterüberwachung und Datenschutz - Datenschutzrechtliche Grundlagen
Inhouse-Schulung bei einer Mandantin
29.11.2012

Mitarbeiterüberwachung und Datenschutz - Datenschutzrechtliche Grundlagen
Inhouse-Schulung bei Mandantin
19.11.2012

Organhaftung und D&O-Versicherung: Die D&O-Versicherung, eine Haftpflichtversicherung der besonderen Art
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
23.10.2012
 
Datenschutz, Urheberrecht, Jugendmedienschutz, Nutzungsrechte im Internet - gesetzliche Grundlagen zu denneuen Medien
LEW Forum Schule - Seminarreihe "Lehren und Lernen mit digitalen Medien"
26.06.2012
 
Kanzleipräsentation - integriertes Praktikum für Studienanfänger
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
22.06.2012
 
Von der Auftrags- und Fahrzeugannahme über die Ausführung von Reparaturaufträgen bis zur Unfallschadenregulierung durch Autohäuser
Inhouse-Schulung von Service-Mitarbeitern eines Autohauses, München
19.04.2012
 
Urheber- und Leistungsschutzrechte am Beispiel Bild und Text
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
29.02.2012
 
Tatort Internet - Fallstricke im Netz
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
06.04.2011
 
ECM - Alles, was "Recht" ist
BARC-Tagung, Würzburg
22.06.2010
 
Rechtssicheres Networking
Vortrag für HR-Networx in der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
19.10.2009
 
Tatort Internet - Zivilrechtliche Folgen von illegalen Downloads, Software-Abos u.a.
Projekttag der Bereitschaftspolizei im Rahmen der Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
15.07.2009
 
Elektronische Archivierung - recht(s) sicher?
BARC-Tagung, Würzburg
25.05.2009
 
Strategischer Umgang mit Konkurrenten im Wettbewerb
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
05.05.2009
 
Der Enterprise Content Manager – Rechtliche Rahmenbedingungen für das Dokumentenmanagement
Deutsche Kongress in Kooperation mit BARC, Seminar in Frankfurt
07.11.2008
 
Konfliktverteidigung und Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht
Kriminalpolizei-Inspektion Augsburg
24.09.2008
 
Von der Auftrags- und Fahrzeugannahme über die Ausführung von Reparaturaufträgen bis zur Unfallschadenregulierung durch Autohäuser
Inhouse-Schulung von Service-Mitarbeitern eines Autohauses, München
06.03.2008
Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien
  • Aufsichtsrat im Fritz-Felsenstein-Haus e.V. (Stellvertretender Vorsitzender)
  • Elternbeirat am Gymnasium bei St. Stephan (1. Vorsitzender)
  • Beirat im Verein der Freunde und Förderer des Gymnasiums bei St. Stephan
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Christian Ritter - Rechtsanwalt

Runde 1: GEMA gegen OpenAI – Der rechtliche Rahmen für KI und Musik in Deutschland

Zum Jahresende 2025 hat das Landgericht München I (Az. 42 O 14139/24) ein bemerkenswertes Urteil erlassen, das für alle Akteure der Kreativbranche ebenso wie für die Entwickler Künstlicher Intelligenz signalhaft ist. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob KI-Anbieter wie OpenAI urheberrechtlich geschützte Musikwerke, insbesondere Songtexte, ohne vorherige Lizenz für Trainingszwecke oder als Output ihres Systems verwenden dürfen. Das Urteil betrifft dabei die Liedtexte neun bekannter deutscher Urheberinnen und Urheber (darunter „Atemlos“ von Kristina Bach oder „Wie schön, dass du geboren bist“ von Rolf Zuckowski). Die Bedeutung der Entscheidung ist kaum zu unterschätzen – sie gibt erstmals klare Antworten auf viele in der Branche bislang offene Fragen und stößt damit eine notwendige Diskussion zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Technologie an.

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Earn-Out als Arbeitslohn beim Unternehmensverkauf – Das FG Köln und die Folgen für die M&A-Praxis

Earn-Out-Klauseln sind in Unternehmenskaufverträgen ein bewährtes Instrument, um den Kaufpreis teilweise von der künftigen Unternehmensentwicklung oder der weiteren Mitarbeit des Verkäufers abhängig zu machen. Die rechtssichere Gestaltung und steuerliche Qualifizierung solcher Komponenten stellt jedoch in der M&A-Praxis immer wieder eine Herausforderung dar. Besonders relevant: Die Unterscheidung, ob ein Earn-Out als (begünstigter) Veräußerungsgewinn oder als voll steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist. Diese Weichenstellung hat erhebliche finanzielle Konsequenzen für alle Beteiligten.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Judith Schneider, Rechtsanwältin

Judith Schneider ist Fachanwältin für Erbrecht

Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegin Frau Rechtsanwältin Judith Schneider vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis erhalten hat, die Bezeichnung „Fachanwältin für Erbrecht“ zu führen.