SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2003

 

Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Gastdozent an der Hochschule Augsburg, Fakultät für Wirtschaft
Vorträge
Rechtssicheres Online-Marketing - Vermeidung von Fallstricken
Marketing Club Augsburg e.V. Online-Marketing Konferenz - WWK Arena
09.04.2019

Tauschbörsen oder Streaming - wann macht sich mein Kind strafbar und wann haften wir als Eltern?
4. Beratungstag Realschule Ichenhausen
17.10.2014

Die Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie
Anwaltverein Augsburg
17.07.2014

Aktuelle Rechtslage für "bring your own device", "Cloud Computing" und "Meldepflicht für Hackerangriffe"
IHK-Erfahrungsaustauschkreis IT-Leiter, IHK Schwaben
15.05.2013
 
Mitarbeiterüberwachung und Datenschutz - Datenschutzrechtliche Grundlagen
Inhouse-Schulung bei einer Mandantin
29.11.2012

Mitarbeiterüberwachung und Datenschutz - Datenschutzrechtliche Grundlagen
Inhouse-Schulung bei Mandantin
19.11.2012

Organhaftung und D&O-Versicherung: Die D&O-Versicherung, eine Haftpflichtversicherung der besonderen Art
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
23.10.2012
 
Datenschutz, Urheberrecht, Jugendmedienschutz, Nutzungsrechte im Internet - gesetzliche Grundlagen zu denneuen Medien
LEW Forum Schule - Seminarreihe "Lehren und Lernen mit digitalen Medien"
26.06.2012
 
Kanzleipräsentation - integriertes Praktikum für Studienanfänger
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
22.06.2012
 
Von der Auftrags- und Fahrzeugannahme über die Ausführung von Reparaturaufträgen bis zur Unfallschadenregulierung durch Autohäuser
Inhouse-Schulung von Service-Mitarbeitern eines Autohauses, München
19.04.2012
 
Urheber- und Leistungsschutzrechte am Beispiel Bild und Text
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
29.02.2012
 
Tatort Internet - Fallstricke im Netz
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
06.04.2011
 
ECM - Alles, was "Recht" ist
BARC-Tagung, Würzburg
22.06.2010
 
Rechtssicheres Networking
Vortrag für HR-Networx in der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
19.10.2009
 
Tatort Internet - Zivilrechtliche Folgen von illegalen Downloads, Software-Abos u.a.
Projekttag der Bereitschaftspolizei im Rahmen der Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
15.07.2009
 
Elektronische Archivierung - recht(s) sicher?
BARC-Tagung, Würzburg
25.05.2009
 
Strategischer Umgang mit Konkurrenten im Wettbewerb
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
05.05.2009
 
Der Enterprise Content Manager – Rechtliche Rahmenbedingungen für das Dokumentenmanagement
Deutsche Kongress in Kooperation mit BARC, Seminar in Frankfurt
07.11.2008
 
Konfliktverteidigung und Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht
Kriminalpolizei-Inspektion Augsburg
24.09.2008
 
Von der Auftrags- und Fahrzeugannahme über die Ausführung von Reparaturaufträgen bis zur Unfallschadenregulierung durch Autohäuser
Inhouse-Schulung von Service-Mitarbeitern eines Autohauses, München
06.03.2008
Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien
  • Elternbeirat am Gymnasium bei St. Stephan (1. Vorsitzender)
  • Beirat im Verein der Freunde und Förderer des Gymnasiums bei St. Stephan
  • Aufsichtsrat im Fritz-Felsenstein-Haus e.V.
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Die wichtigsten Änderungen bei der Grundstücks-GbR ab dem 1. Januar 2024 – ein FAQ zu MoPeG und eGbR

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Es bringt wichtige Neuerungen auch für Grundstücks-GbRs mit sich, insbesondere durch die Einführung eines Gesellschaftsregisters und die „eingetragene GbR“ (eGbR). Wir informieren Sie über die Kernpunkte.

JUVE-Awards 2023: Nominierung als "Kanzlei des Jahres für den Mittelstand"

Unsere Kanzlei zählt bei den diesjährigen JUVE Awards zu den Nominierten in der Kategorie „Kanzlei des Jahres für den Mittelstand". Die Preisverleihung findet am 26. Oktober 2023 in der Alten Oper in Frankfurt am Main statt.

Verbraucher muss auch bei Widerruf nach Vertragserfüllung nicht zahlen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 17.05.2023 (Az.: C-97/22) die Verbraucherrechte erneut gestärkt. Nach dieser Entscheidung soll ein Verbraucher von jeder Verpflichtung zur Vergütung von Leistungen des Unternehmers befreit werden, wenn dieser den Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht informiert hat und der Verbraucher nach Erfüllung dieses Vertrags sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.