SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Universität Augsburg (Dr. jur. 1980)
  • Harvard Law School (LL.M. 1981)
  • Akademischer Rat a.Z., Universität Augsburg (1978–1980)
  • Foreign Associate bei Shearman & Sterling, New York (1981–1982)
  • Rechtsanwalt (1982), zugelassen New York Bar (1983)
  • Steuerberater (1986)
Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Lehrauftrag Universität Augsburg: "Handels- und Gesellschaftsrecht" bis 2020
  • Prüfer bei der Steuerberater- und der Juristischen Staatsprüfung
Veröffentlichungen
Sozialplanhaftung und Umwandlungsrecht
in: Bauer/Kort/Möllers/Sandmann (Hrsg.), Festschrift für Herbert Buchner zum 70. Geburtstag, München 2009, S. 849-858

German Tax Reform
Intertax, Vol. 25 (1997) p. 273

Anmerkung zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 20. Juli 1988
CR 1989, S. 293–294

Anmerkung zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 10. Dezember 1986
CR 1988, S. 33

Anmerkung zur Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 7. Oktober 1983
CR 1986, S. 550–552

Effektiver Kündigungsschutz im Mutterschutz- und Schwerbehindertenrecht – Grundlagen des einstweiligen Rechtsschutzes im Sonderkündigungsschutzrecht
Königstein 1981

Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien
  • Patrizia Immobilien AG, Augsburg (Aufsichtsratsvorsitzender) bis 2021
  • Patrizia Kapitalverwaltungs GmbH (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)
  • CDH AG, Ingolstadt (Aufsichtsratsvorsitzender)
  • Vorstand Tennisclub Schießgraben Augsburg
  • 1. Vorsitzender im Vorstand Deutscher Alpenverein, Sektion Augsburg
Auszeichnungen
  • Gelistet in Best Lawyers in Germany für das Außenhandelsrecht seit 2019
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Der Countdown läuft: in zwei Monaten gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für B2C-Onlineshops

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu digitalen Angeboten für alle Menschen zu verbessern, insbesondere für Menschen mit Behinderung. Die Regelungen richten sich unter anderem an Onlinehändler, die B2C verkaufen. Ab dem 28.06.2025 müssen bestimmte Vorgaben zur Zugänglichkeit von Online-Inhalten umgesetzt sein. Höchste Zeit also, sich mit dem BFSG vertraut zu machen.

BGH erlaubt Ausschluss von AGB-Recht in Schiedsvereinbarungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wichtigen Entscheidung vom 9. Januar 2025 (Az. I ZB 48/24) die Rechtssicherheit bei Schiedsvereinbarungen zwischen Unternehmen deutlich erhöht. Das Urteil ermöglicht es Vertragsparteien, deutsches Recht als anwendbares Recht zu wählen, dabei jedoch die Anwendung des deutschen AGB-Rechts (§§ 305-310 BGB) auszuschließen.

Omnibus-Paket: Lockerung der Pflichten der „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD)

Die am 26.02.2025 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Omnibus-Initiative ("Omnibus Simplification") enthält unter anderem Vorschläge zur Anpassung der CSRD, der CSDDD und der Taxonomie-Verordnung. Die Initiative hat insbesondere zum Ziel, die Pflichten der Unternehmen zu konkretisieren und zu lockern. Unser Fokus liegt im Folgenden auf den geplanten Änderungen der Europäischen Kommission zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive („CSDDD“) und deren Auswirkungen auf KMU über ihre Lieferketten.