SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Universität Augsburg (Dr. jur. 1980)
  • Harvard Law School (LL.M. 1981)
  • Akademischer Rat a.Z., Universität Augsburg (1978–1980)
  • Foreign Associate bei Shearman & Sterling, New York (1981–1982)
  • Rechtsanwalt (1982), zugelassen New York Bar (1983)
  • Steuerberater (1986)
Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Lehrauftrag Universität Augsburg: "Handels- und Gesellschaftsrecht" bis 2020
  • Prüfer bei der Steuerberater- und der Juristischen Staatsprüfung
Veröffentlichungen
Sozialplanhaftung und Umwandlungsrecht
in: Bauer/Kort/Möllers/Sandmann (Hrsg.), Festschrift für Herbert Buchner zum 70. Geburtstag, München 2009, S. 849-858

German Tax Reform
Intertax, Vol. 25 (1997) p. 273

Anmerkung zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 20. Juli 1988
CR 1989, S. 293–294

Anmerkung zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 10. Dezember 1986
CR 1988, S. 33

Anmerkung zur Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 7. Oktober 1983
CR 1986, S. 550–552

Effektiver Kündigungsschutz im Mutterschutz- und Schwerbehindertenrecht – Grundlagen des einstweiligen Rechtsschutzes im Sonderkündigungsschutzrecht
Königstein 1981

Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien
  • Patrizia Immobilien AG, Augsburg (Aufsichtsratsvorsitzender) bis 2021
  • Patrizia Kapitalverwaltungs GmbH (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)
  • CDH AG, Ingolstadt (Aufsichtsratsvorsitzender)
  • Vorstand Tennisclub Schießgraben Augsburg
  • 1. Vorsitzender im Vorstand Deutscher Alpenverein, Sektion Augsburg
Auszeichnungen
  • Gelistet in Best Lawyers in Germany für das Außenhandelsrecht seit 2019
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Sandra Hollmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Gesetz zur Einführung des „Widerrufs-Buttons“ verkündet – Wichtige Informationen für Verbraucher und Unternehmer

Am 5. Februar 2026 wurde das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts verkündet. Ein zentrales Element dieser Reform ist der sogenannte „Widerrufs-Button“, also die elektronische Widerrufsfunktion, die ab 19. Juni 2026 verpflichtend wird. Die „elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen“ ist jetzt in § 356a BGB geregelt.

News 3

Neue Fallstricke für Arbeitgeber bei der Zustellung wichtiger Dokumente

Die ordnungsgemäße Zustellung wichtiger Dokumente an Arbeitnehmer, wie eine Kündigung oder eine Einladung zur Teilnahme an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) kann für Arbeitgeber erhebliche Fallstricke mit sich bringen. Der von vielen Arbeitgebern (vermeintlich) noch als rechtssicher angesehene Weg der Übermittlung solcher Dokumente per „Einwurf-Einschreiben“ ist nach der neusten arbeitsrechtlichen Rechtsprechung längst nicht mehr so rechtssicher.

Auszeichnung%20Azubi Gepr%C3%BCft

Wir sind ausgezeichnete Ausbildungskanzlei!

Wir freuen uns sehr über eine besondere Anerkennung:
Unsere Kanzlei wurde von der Rechtsanwaltskammer München als „Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ geehrt und mit dem „Azubi-geprüft“-Siegel ausgezeichnet.