SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Bankkaufmann, BfG Bank AG Hannover (1990–1992)
  • Universität Augsburg (Dr. jur. 2003)
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Augsburg (1998–2000)
  • Rechtsanwalt (2002)
  • University of Wales (Master of Business Administration (M.B.A) 2007)
  • Geprüfter Anlage- und Finanzberater (A.F.A.)
Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Lehrauftrag Universität Augsburg
  • Dozent der RAK München im Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Dozent der RAK Nürnberg im Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Dozent am Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer der Universität Augsburg im Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Prüfer bei der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung
Vorträge

Anlageberatung in der forensischen Praxis
ZWW Augsburg
15.07.2016

Anlageberatung in der forensischen Praxis
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
29.04.2016

Erfolgreiche Streitbeilegung mit alternativen Lösungswegen
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
26.04.2016

Gläubiger im Insolvenzverfahren
Creditreform Augsburg
19.04.2016

Kreditrecht in der forensischen Praxis
ZWW Augsburg
18.03.2016

"Mein Kunde ist insolvent"
Handwerkskammer für Schwaben
08.03.2016

Anlegerschutz und forensische Praxis aus Sicht der Banken
Juristische Fakultät der Universität Augsburg (Augsburger Stage)
27.07.2010

Fortbildungsstudium Bankfachwirt Fachbereich Recht
Frankfurt School of Finance and Management
24.06.2009

Fortbildungsstudium Bankfachwirt Fachbereich Recht
Frankfurt School of Finance and Management
20.06.2009

Maßnahmen bei Krise und Insolvenz des Geschäftspartners
IHK Augsburg
18.06.2009

Fortbildungsstudium Bankfachwirt Fachbereich Recht
Frankfurt School of Finance and Management
17.06.2009

Fortbildungsstudium Bankfachwirt Fachbereich Recht
Frankfurt School of Finance and Management
16.05.2009

Fortbildungsstudium Bankfachwirt Fachbereich Recht
Frankfurt School of Finance and Management
13.05.2009

… noch 10 Wochen bis zur Abgeltungsteuer
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler, Augsburg
28.10.2008

MoMiG – Neuerungen durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Verhinderung von Missbräuchen
Bank in Augsburg
09.10.2008

Kurzvortrag Eigentumsvorbehalt in Deutschland
Inselhotel Steigenberger, Konstanz
06.06.2008

Wirtschaftsmediation – Erfolgsfaktor im Firmenkundengeschäft
Akademie Bayerischer Genossenschaften, Beilngries
17.04.2008

Rechtliche Rahmenbedingungen für Investmentfonds in Deutschland
Hotel Intercontinental, Genf, Schweiz
24.08.2006

Mediation – eine alternative Form der Streitbeilegung
Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
12.05.2005

Veröffentlichungen
Das neue Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG)
Wertpapiermitteilungen (WM) 2009, Seiten 1828–1834
 
Haftungsauswirkungen des Kommanditistenwechsels unter Lebenden
Deutsches Steuerrecht (DStR) 2008, Seiten 510–515
 
Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion – Die Gewährleistung der Stabilität des Euro durch das Recht
Köln 2003 (zugleich Dissertation, Universität Augsburg 2003).
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Bundesarbeitsgericht bestätigt: Kein nachträgliches Arbeitnehmerbeteilungsverfahren bei einer Vorrats-SE

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in drei Grundsatzbeschlüssen vom 26.11.2024 (Az. 1 ABR 37/20, 1 ABR 3/23 und 1 ABR 6/23) entschieden, dass bei einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) kein Verfahren zur Arbeitnehmerbeteiligung nachgeholt werden muss, wenn dieses bei der Gründung unterblieben war. Die Entscheidung bestätigt die höchstrichterliche Rechtsprechung des EuGH und hat weitreichende Folgen für die Unternehmenspraxis.

Commercial Courts – Neue Chancen für den Justizstandort Deutschland

Seit dem 1. April 2025 ist das „Gesetz zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland“ in Kraft. Damit soll dem Trend entgegengewirkt werden, wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zunehmend ins Ausland oder in Schiedsverfahren zu verlagern. Mit der Einführung von Commercial Courts und Commercial Chambers bietet Deutschland nun ein spezialisiertes, attraktives Forum für komplexe Unternehmensstreitigkeiten – auch vollständig auf Englisch.

Vorstandshaftung, Verbotsirrtum und anwaltlicher Rechtsrat – Wer sich auf spezialisierte anwaltliche Beratung stützt, kann im Fall regulatorischer Unsicherheit haftungsfrei bleiben

Unternehmerische Entscheidungen werden zunehmend durch ein Dickicht von Regularien begleitet. Besonders in Sektoren wie Finanzdienstleistungen, IT, Compliance oder ESG ist rechtliche Unsicherheit oft systemimmanent – Gesetze sind unklar, Verwaltungspraxis uneinheitlich, Rechtsfortbildung dynamisch.

Vorstände und Geschäftsführer sehen sich in diesen Konstellationen mit erheblichen zivil- und strafrechtlichen Risiken konfrontiert. Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2025 (III ZR 261/23) bietet nun wichtige Klarheit: Frühzeitig eingeholter, qualifizierter anwaltlicher Rechtsrat kann im Falle eines Verbotsirrtums strafrechtlich entlasten – selbst dann, wenn sich die rechtliche Bewertung später als (objektiv) unzutreffend herausstellt.