SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Studium an der Universität Augsburg
  • 1. Jur. Staatsexamen (2016)
  • Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Augsburg (Prof. Benecke) (2012–2016)
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Augsburg (Prof. Benecke) und Promotion auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (2016–2018)
  • 2. Jur. Staatsexamen (2020)
  • Rechtsanwältin (seit 2021)
Veröffentlichungen
Kündigungserklärungsfrist (§ 626 Abs. 2 BGB) bei Ermittlungstätigkeiten von Strafverfolgungsbehörden – ein Dilemma für Arbeitgeber? (gemeinsam mit Dr. Nadja Groß)
CCZ 2021, S. 272 ff.
 
Der zeitlose Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff: Die Grundbegriffe des Betriebsverfassungsrechts und die Herausforderungen des technischen Fortschritts, Dissertation, 2019
Verlag Dr. Kovac
 
Herausforderungen der Kampfmittelfreiheit und Praktikabilität des Arbeitskampfes in der digitalisierten Arbeitswelt (gemeinsam mit Dr. Fabian Lenz)
in: Unternehmen 4.0 – Arbeitsrechtlicher Strukturwandel durch Digitalisierung, S. 149 ff., Nomos Verlag 2018
 
Kündigungen als Folge von Digitalisierung und Automatisierung (gemeinsam mit Dr. Nadja Groß)
DB 2016, S. 2355 ff.
 
Entpersonalisierte Arbeitsverhältnisse als rechtliche Herausforderung – Wenn Roboter zu Kollegen und Vorgesetzten werden (gemeinsam mit Dr. Nadja Groß)
NZA 2016, S. 990 ff.
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Swfp Mood 80

Earn-Out als Arbeitslohn beim Unternehmensverkauf – Das FG Köln und die Folgen für die M&A-Praxis

Earn-Out-Klauseln sind in Unternehmenskaufverträgen ein bewährtes Instrument, um den Kaufpreis teilweise von der künftigen Unternehmensentwicklung oder der weiteren Mitarbeit des Verkäufers abhängig zu machen. Die rechtssichere Gestaltung und steuerliche Qualifizierung solcher Komponenten stellt jedoch in der M&A-Praxis immer wieder eine Herausforderung dar. Besonders relevant: Die Unterscheidung, ob ein Earn-Out als (begünstigter) Veräußerungsgewinn oder als voll steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist. Diese Weichenstellung hat erhebliche finanzielle Konsequenzen für alle Beteiligten.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Judith Schneider, Rechtsanwältin

Judith Schneider ist Fachanwältin für Erbrecht

Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegin Frau Rechtsanwältin Judith Schneider vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis erhalten hat, die Bezeichnung „Fachanwältin für Erbrecht“ zu führen.

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BSG: Neue Wendung im Verfahren um Samuel Kochs Unfall bei „Wetten, dass..?“

Das Bundessozialgericht (BSG) hat im Fall des Schauspielers Samuel Koch eine überra-schende Entscheidung getroffen. Der 2. Senat hob das Urteil des Landessozialgerichts Ba-den-Württemberg (LSG) auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück (Urt. v. 24.09.2025, Az. B 2 U 12/23 R).