SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Studium an der Universität Augsburg
  • 1. Jur. Staatsexamen (2016)
  • Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Augsburg (Prof. Benecke) (2012–2016)
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Augsburg (Prof. Benecke) und Promotion auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (2016–2018)
  • 2. Jur. Staatsexamen (2020)
  • Rechtsanwältin (seit 2021)
Veröffentlichungen
Kündigungserklärungsfrist (§ 626 Abs. 2 BGB) bei Ermittlungstätigkeiten von Strafverfolgungsbehörden – ein Dilemma für Arbeitgeber? (gemeinsam mit Dr. Nadja Groß)
CCZ 2021, S. 272 ff.
 
Der zeitlose Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff: Die Grundbegriffe des Betriebsverfassungsrechts und die Herausforderungen des technischen Fortschritts, Dissertation, 2019
Verlag Dr. Kovac
 
Herausforderungen der Kampfmittelfreiheit und Praktikabilität des Arbeitskampfes in der digitalisierten Arbeitswelt (gemeinsam mit Dr. Fabian Lenz)
in: Unternehmen 4.0 – Arbeitsrechtlicher Strukturwandel durch Digitalisierung, S. 149 ff., Nomos Verlag 2018
 
Kündigungen als Folge von Digitalisierung und Automatisierung (gemeinsam mit Dr. Nadja Groß)
DB 2016, S. 2355 ff.
 
Entpersonalisierte Arbeitsverhältnisse als rechtliche Herausforderung – Wenn Roboter zu Kollegen und Vorgesetzten werden (gemeinsam mit Dr. Nadja Groß)
NZA 2016, S. 990 ff.
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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D&O-Versicherung: Unverzichtbarer Schutz für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Organe

Führungskräfte – ob in Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen – tragen erhebliche Verantwortung und stehen unter scharfen Haftungsanforderungen. Pflichtverletzungen in der Geschäftsführung können schnell das Privatvermögen bedrohen. Die D&O-Versicherung schafft hier essenziellen Schutz und stärkt eine professionelle Corporate Governance.

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Schneller bauen, flexibler planen: Der Bau-Turbo ist in Kraft

Seit dem 30. Oktober 2025 gilt in Deutschland eine der umfassendsten bauplanungsrechtlichen Reformen der vergangenen Jahre. Mit dem sogenannten Bau-Turbo verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Wohnungsbau deutlich zu beschleunigen und Planungshindernisse abzubauen. Das Gesetzespaket verändert zentrale Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und eröffnet sowohl Kommunen als auch Bauherren neue Handlungsspielräume.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Christian Ritter - Rechtsanwalt

Runde 1: GEMA gegen OpenAI – Der rechtliche Rahmen für KI und Musik in Deutschland

Zum Jahresende 2025 hat das Landgericht München I (Az. 42 O 14139/24) ein bemerkenswertes Urteil erlassen, das für alle Akteure der Kreativbranche ebenso wie für die Entwickler Künstlicher Intelligenz signalhaft ist. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob KI-Anbieter wie OpenAI urheberrechtlich geschützte Musikwerke, insbesondere Songtexte, ohne vorherige Lizenz für Trainingszwecke oder als Output ihres Systems verwenden dürfen. Das Urteil betrifft dabei die Liedtexte neun bekannter deutscher Urheberinnen und Urheber (darunter „Atemlos“ von Kristina Bach oder „Wie schön, dass du geboren bist“ von Rolf Zuckowski). Die Bedeutung der Entscheidung ist kaum zu unterschätzen – sie gibt erstmals klare Antworten auf viele in der Branche bislang offene Fragen und stößt damit eine notwendige Diskussion zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Technologie an.