SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Studium an der Universität Augsburg
  • 1. Jur. Staatsexamen (2016)
  • Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Augsburg (Prof. Benecke) (2012–2016)
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Augsburg (Prof. Benecke) und Promotion auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (2016–2018)
  • 2. Jur. Staatsexamen (2020)
  • Rechtsanwältin (seit 2021)
Veröffentlichungen
Kündigungserklärungsfrist (§ 626 Abs. 2 BGB) bei Ermittlungstätigkeiten von Strafverfolgungsbehörden – ein Dilemma für Arbeitgeber? (gemeinsam mit Dr. Nadja Groß)
CCZ 2021, S. 272 ff.
 
Der zeitlose Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff: Die Grundbegriffe des Betriebsverfassungsrechts und die Herausforderungen des technischen Fortschritts, Dissertation, 2019
Verlag Dr. Kovac
 
Herausforderungen der Kampfmittelfreiheit und Praktikabilität des Arbeitskampfes in der digitalisierten Arbeitswelt (gemeinsam mit Dr. Fabian Lenz)
in: Unternehmen 4.0 – Arbeitsrechtlicher Strukturwandel durch Digitalisierung, S. 149 ff., Nomos Verlag 2018
 
Kündigungen als Folge von Digitalisierung und Automatisierung (gemeinsam mit Dr. Nadja Groß)
DB 2016, S. 2355 ff.
 
Entpersonalisierte Arbeitsverhältnisse als rechtliche Herausforderung – Wenn Roboter zu Kollegen und Vorgesetzten werden (gemeinsam mit Dr. Nadja Groß)
NZA 2016, S. 990 ff.
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Ärzte dürfen mit dem FOCUS-Siegel „Top-Mediziner“ werben – OLG München stärkt Rechtssicherheit

OLG München: Verleihung des Siegels „TOP-Mediziner“ in Sonderausgabe eines wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins – FOCUS-Ärzteliste“

Arbeitsunfähig wegen Tattoo – Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Mit Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. 5 Sa 284 a/24) hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass bei einer durch grob fahrlässiges Verhalten verursachten Erkrankung kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Abs. 1 EFZG besteht. Konkret ging es um eine Pflegehilfskraft, die sich ein Tattoo stechen ließ, welches sich entzündete und zur Arbeitsunfähigkeit führte. Der Arbeitgeber verweigerte die Lohnfortzahlung – zu Recht, wie das Gericht bestätigte.

Moderne Arbeitszeitmodelle – Chancen und Herausforderungen der Flexibilisierung

Flexible Arbeitszeitmodelle sind längst mehr als nur ein Trend. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit, sich als attraktive Arbeitgeber zu positionieren, bringen gleichzeitig aber auch rechtliche, organisatorische und kulturelle Herausforderungen mit sich. In diesem Fachbeitrag beleuchtet Rechtsanwalt Algas Havolli die wichtigsten Arbeitszeitmodelle, stellt deren rechtlichen Rahmenbedingungen klar und erläutert Praxisempfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung.