SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Universität Augsburg
  • Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit (1992–1993)
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (1993–1997)
  • Referententätigkeiten bei der Lechwerke AG in den Bereichen Steuern, Recht und Personal (1997–2002)
  • Zulassung als Rechtsanwalt (2002)
  • Leiter Juristische Dienste bei der Lechwerke AG (2002–2007)
  • Leiter Personal bei der Lechwerke AG (2007–2015)
Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Prüfer bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung
Vorträge

Inhouse-Schulung für Personalleiter zum Betriebsverfassungsrecht
Mandantin
12.10.2021

Inhouse-Schulung für Personalleiter und Betriebsratsmitglieder zu einer Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
Mandantin
11.10.2021

Inhouse-Schulung für Personalleiter zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen
Mandantin
12.08.2021

Webinar „Fehlverhalten und Krankheit als Kündigungsgrund“
IHK Schwaben
05.05.2021

Inhouse-Schulung „Betriebsverfassungsrecht“
Mandantin
24.02.2020

Inhouse-Schulung „Compliance“
Mandantin
26.11.2019

Seminar „Arbeitsverhältnisse rechtlich wirksam beenden“
IHK Schwaben
07.11.2019

Inhouse-Schulungen „Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements“
Mandantin
22.10.2019

Inhouse-Schulung „15 Fallstricke im Arbeitsrecht“
Mandantin
18.10.2019

Inhouse-Schulung „Compliance“
14.06.2018

Inhouse-Schulung „Compliance“
Mandantin
29.01.2018

Betriebliches Eingliederungsmanagement
Augsburger Anwaltverein
27.04.2017

Betriebliches Eingliederungsmanagement
Aussprachetagung der Fachanwälte für Arbeitsrecht, Seeshaupt
11.03.2017

Betriebliches Eingliederungsmanagement und psychische Gefährdungsbeurteilung
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
07.06.2016

Intensivschulung für Vorstandsmitglieder einer international agierenden Mandantin zu Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmung in der SE und zum AGG
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
12.05.2016

Compliance für den Mittelstand
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
19.11.2015

Seminare „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ bei der Rechtsanwaltskammer München und beim Anwaltsverein Augsburg in 2011

Seminar "Arbeitsrecht für Führungskräfte"

Veröffentlichungen
MIX Magazin April 2016, Seiten 54–55 und August 2016, Seiten 48–49
 
Grenzen der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.5.1995 – Mögliche gesetzgeberische Konsequenzen für die Personalvertretungsgesetze des Bundes und Bayerns (Faber/Härtl)
1999
 
Das Beschlussverfahren im Personalvertretungsrecht – Ein Leitfaden für das Verfahren erster Instanz unter besonderer Berücksichtigung wichtiger Probleme (Faber/Härtl)
1996
 
Die Aufgaben und Befugnisse der Dienststellenleitung im Personalvertretungsrecht – Eine rechtsvergleichende Gesamtschau (Faber/Härtl)
1994
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Erneutes BAG-Urteil zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Im Beitrag v. 27.01.2022 berichteten wir über ein Urteil des BAG v. 08.09.2021, wonach entschieden wurde, dass der Beweiswert einer AUB insbesondere dann erschüttert sein kann, wenn bei einer Arbeitnehmerkündigung die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Das BAG entschied in einem Urteil v. 13.12.2023, dass der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) erschüttert sein kann, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.

Willkommen in der Anwaltschaft

Wir freuen uns über die Vereidigung unserer Kollegin Sara Merane!

Das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV: Arbeitsvertrag 4.0?

„Ampel will digitale Arbeitsverträge ermöglichen“ – so titelte am 21.03.2024 die tagesschau online (https://www.tagesschau.de/inland/arbeitsvertrag-digital-ampel-100.html). Auf den letzten Metern fand nun doch noch die schon lange geforderte Änderung des Nachweisgesetzes Eingang in das kürzlich verabschiedete BEG IV. Künftig sollen auch die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen in Textform niedergelegt werden können; das aktuell hierfür noch vorgesehene Schriftformerfordernis wird damit abgeschafft.