SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Studium an der Universität Augsburg
  • 1. Jur. Staatsexamen (2016)
  • Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Augsburg (Prof. Benecke) (2012–2016)
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Augsburg (Prof. Benecke) und Promotion auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (2016–2018)
  • 2. Jur. Staatsexamen (2020)
  • Rechtsanwältin (seit 2021)
Veröffentlichungen
Kündigungserklärungsfrist (§ 626 Abs. 2 BGB) bei Ermittlungstätigkeiten von Strafverfolgungsbehörden – ein Dilemma für Arbeitgeber? (gemeinsam mit Dr. Nadja Groß)
CCZ 2021, S. 272 ff.
 
Der zeitlose Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff: Die Grundbegriffe des Betriebsverfassungsrechts und die Herausforderungen des technischen Fortschritts, Dissertation, 2019
Verlag Dr. Kovac
 
Herausforderungen der Kampfmittelfreiheit und Praktikabilität des Arbeitskampfes in der digitalisierten Arbeitswelt (gemeinsam mit Dr. Fabian Lenz)
in: Unternehmen 4.0 – Arbeitsrechtlicher Strukturwandel durch Digitalisierung, S. 149 ff., Nomos Verlag 2018
 
Kündigungen als Folge von Digitalisierung und Automatisierung (gemeinsam mit Dr. Nadja Groß)
DB 2016, S. 2355 ff.
 
Entpersonalisierte Arbeitsverhältnisse als rechtliche Herausforderung – Wenn Roboter zu Kollegen und Vorgesetzten werden (gemeinsam mit Dr. Nadja Groß)
NZA 2016, S. 990 ff.
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Erneutes BAG-Urteil zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Im Beitrag v. 27.01.2022 berichteten wir über ein Urteil des BAG v. 08.09.2021, wonach entschieden wurde, dass der Beweiswert einer AUB insbesondere dann erschüttert sein kann, wenn bei einer Arbeitnehmerkündigung die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Das BAG entschied in einem Urteil v. 13.12.2023, dass der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) erschüttert sein kann, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.

Willkommen in der Anwaltschaft

Wir freuen uns über die Vereidigung unserer Kollegin Sara Merane!

Das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV: Arbeitsvertrag 4.0?

„Ampel will digitale Arbeitsverträge ermöglichen“ – so titelte am 21.03.2024 die tagesschau online (https://www.tagesschau.de/inland/arbeitsvertrag-digital-ampel-100.html). Auf den letzten Metern fand nun doch noch die schon lange geforderte Änderung des Nachweisgesetzes Eingang in das kürzlich verabschiedete BEG IV. Künftig sollen auch die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen in Textform niedergelegt werden können; das aktuell hierfür noch vorgesehene Schriftformerfordernis wird damit abgeschafft.