SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Universität Augsburg und Bayreuth (Dr. jur. 1988)
  • Regierungsrat z.A., Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (1985–1987)
  • Rechtsanwalt (1987)
Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Gastdozent für die Ausbildung der Rechtsreferendare im Zivilrecht (2002–2012)
  • Prüfer bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (2012–2022)
Vorträge

"Europäisch sterben und erben" – Die EU-Erbrechtsverordnung
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
15.03.2016

Grundfragen des Erbrechts und Vorsorgevollmacht
Vortragsveranstaltung bei den Freunden alter Fahrzeuge aus Augsburg Stadt & Land
07.11.2014

... bis dass der Tod uns scheidet !? – Sinnvolle Regelungen zwischen Ehegatten in Ehevertrag und Testament
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
20.10.2011

Das neue Patientenverfügungsgesetz
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
23.02.2010

Das Testament bei einem behinderten Kind
Ulrichswerkstätten Schwabmünchen
17.03.2009

Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
Fachgespräche Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
04.06.2008

Betriebsnachfolge – Der Schlüssel zur nächsten Unternehmergeneration
Handwerkskammer Bad Wörishofen
22.02.2008

Betriebsnachfolge – Der Schlüssel zur nächsten Unternehmergeneration
Handwerkskammer Bad Wörishofen
19.05.2006

Erbrechtliche Gestaltung und vorweggenommene Erbfolge in Privatvermögen
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
17.11.2005

Das Testament beim behinderten Kind
St. Ulrichswerk der Diözese Augsburg
11.04.2004

Haftung des behandelnden Arztes für Dritte
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach, Fent & Fackler, Augsburg
08.11.2001

Grundlagen der Arzthaftung
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
25.05.2000

Veröffentlichungen
Die Sicherung des letzten Willens durch Testamentsvollstreckung
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 18./19.11.2006
 
Das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 08./09.07.2006
 
Die geplante Unternehmensnachfolge - ein alternativloser Schritt
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 03./04.06.2006
 
Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 21./22.01.2006
 
Wozu überhaupt ein Testament?
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 18./19.06.2005
 
Die Patientenverfügung
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 16./17.04.2005
 
Verfügung von Todes wegen bei behinderten Kindern
Katholische Sonntagszeitung für das Bistum Augsburg, 13./14.11.2004
 
Verjährung von Haftpflichtansprüchen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, IV/2003
 
Publikumswerbung
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, III/2003
 
Ausreichende Deckungssummen
Bauernfeind life, Das Blatt für den Arzt, II/2003
 
Das Recht der Hinterbliebenen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, I/2003
 
Das Dilemma des groben Behandlungsfehlers
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, III/2002
 
Das Einsichtsrecht des Patienten in die Behandlungsunterlagen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, I/2002
 
Mitgefangen, mitgehangen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, IV/2001
 
Verjährung von Arzthaftungsansprüchen
Bauerfeind life, Das Blatt für den Arzt, III/2001
 
Die Bürgerbeteiligung gem. § 3 BauGB als subjektives öffentliches Recht
Bayerische Verwaltungsblätter (BayVBl.) 1993, S. 353 ff
 
Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Aspekte eines Individualanspruchs auf Bauplanung
Berlin 1989
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Erneutes BAG-Urteil zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Im Beitrag v. 27.01.2022 berichteten wir über ein Urteil des BAG v. 08.09.2021, wonach entschieden wurde, dass der Beweiswert einer AUB insbesondere dann erschüttert sein kann, wenn bei einer Arbeitnehmerkündigung die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Das BAG entschied in einem Urteil v. 13.12.2023, dass der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) erschüttert sein kann, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.

Willkommen in der Anwaltschaft

Wir freuen uns über die Vereidigung unserer Kollegin Sara Merane!

Das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV: Arbeitsvertrag 4.0?

„Ampel will digitale Arbeitsverträge ermöglichen“ – so titelte am 21.03.2024 die tagesschau online (https://www.tagesschau.de/inland/arbeitsvertrag-digital-ampel-100.html). Auf den letzten Metern fand nun doch noch die schon lange geforderte Änderung des Nachweisgesetzes Eingang in das kürzlich verabschiedete BEG IV. Künftig sollen auch die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen in Textform niedergelegt werden können; das aktuell hierfür noch vorgesehene Schriftformerfordernis wird damit abgeschafft.