Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten unterstützt Sie im Lebensmittelrecht in den drei Kernbereichen Verbraucherschutz, Gefahrenabwehr und Gewerberecht.
Wir beraten Sie hier beispielsweise zur Lebensmittelkennzeichnungsverordnung und Werbung.
Das Lebensmittelrecht dient primär dem Gesundheitsschutz und dem Schutz vor Täuschung. Es ist überwiegend durch europäische Vorschriften in zahlreichen Verordnungen und Richtlinien geprägt. Eines der zentralen deutschen Regelwerke im Lebensmittelrecht stellt das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) dar.
Als Querschnittsmaterie zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht findet sich das Lebensmittelrecht nicht nur in verwaltungsrechtlichen Vorgaben (z. B. Überwachungsrecht und Gewerberecht) bzw. Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht, sondern hat etwa auch eine wettbewerbsrechtliche Dimension. Insofern ist nicht nur das Verhältnis des einzelnen Unternehmers zur Lebensmittelüberwachung bzw. weiteren Behörden betroffen, sondern auch das Verhältnis zwischen Unternehmern bzw. des einzelnen Unternehmers zu einschlägigen Verbänden.
Wir beraten und vertreten Sie in Verwaltungs-, Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren dank der Expertise unserer Fachanwälte und Steuerberater umfassend.
Konkret werden Sie von uns unterstützt, wenn es um hygienerechtliche Anforderungen, Rückstände/ Kontaminante in Lebensmitteln, Zusätze/Zusatzstoffe, Novel Food, Genfood, Nahrungsergänzungsmittel, ökologischer Landbau/Bio-Kennzeichnung, E-Commerce mit Lebensmitteln sowie allgemein die Lebensmittelkennzeichnung in lebensmittelrechtlichen Vorschriften geht.
Unsere Rechtsanwältin für Lebensmittelrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.