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Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Unter dem Begriff des Wirtschaftsstrafrechts werden hauptsächlich die Insolvenz- und Bankrottdelikte verstanden, in gleicher Weise aber Betrug, Untreue, verschiedene Delikte im Zusammenhang mit der Gründung und Auflösung von Gesellschaften sowie - mit zunehmender Bedeutung - das Vorenthalten von Arbeitsentgelt mit allen sozialversicherungsrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Facetten sowie die Gruppe der Korruptionsdelikte.

Wir beraten Sie durch kompetente Wirtschaftsanwälte zu den Themen:

  • Insolvenz
  • Fördermittel- und Subventionen
  • Korruption
  • Vorenthalt des Arbeitsentgelts
  • Compliance

Wir helfen bei der Risikovermeidung und stehen Ihnen im Strafverfahren bei.

Die Leistungen unserer Wirtschaftsanwälte im Detail:

Insolvenz

Im Falle der Insolvenz kommt es darauf an, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, um eine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden. Sollte also ein Unternehmen in Schieflage geraten, müssen sich die Verantwortlichen rechtzeitig Gedanken über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die strafrechtlichen Risiken machen. Bei verspäteter Insolvenzantragstellung haften die Geschäftsführer nicht nur strafrechtlich persönlich, sie müssen auch damit rechnen, dass sie von Lieferanten, Sozialversicherungsträgern und von den eigenen Gesellschaftern zivilrechtlich in Anspruch genommen werden.


Fördermittel- und Subventionsbetrug

Wer als Unternehmer staatliche Fördermittel in Anspruch mit, sollte sich mit der strafrechtlichen Norm des Subventionsbetruges beschäftigen. Subventionsbetrug liegt schon vor, wenn falsche Angaben gegenüber Förderstellen unvollständig, missverständlich oder falsch sind. Auch eine absprachewidrige Verwendung der Fördermittel kann strafbar sein.


Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit

Die Gefahr, wegen Bestechung oder Bestechlichkeit in Anspruch genommen zu werden, wird durch das kürzlich in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung der Korruption" weiter verstärkt. Der Gesetzgeber hat den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr neu gefasst und verschärft, sowie Neuregelungen im Bereich der Auslandskorruption vorgenommen. Für jeden, der am geschäftlichen Verkehr teilnimmt, empfiehlt sich hier die präventive Beratung durch einen unserer Wirtschaftsanwälte.


Vorenthalt des Arbeitsentgelds

Die Zahl der Strafverfahren wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt nimmt immer weiter zu. Wer als Unternehmer freiberufliche Mitarbeiter oder Subunternehmer beschäftigt, sollte bereits im Vorfeld abklären, ob eine freiberufliche Tätigkeit der Auftragnehmer vorliegt. Gegebenenfalls sollte dies über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung abgeklärt werden.

Häufig bittet das Finanzamt in der Folge von Lohnsteuerprüfungen das Hauptzollamt um Prüfung des sozialrechtlichen Status. Dies kann zur Folge haben, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt eingeleitet wird. Unsere Anwälte für Wirtschaftsrecht und unser Expertenteam aus Fachanwälten für Sozialrecht und Fachanwälten für Strafrecht gibt Ihnen in jeder Phase des Ermittlungs- und Strafverfahrens kompetente Schützenhilfe.


Installation eines Compliance Regelwerks

Die Einrichtung von Compliance-Regelwerken spielt in der Präventivberatung eine große Rolle. Der strafrechtliche Vorwurf der Fahrlässigkeit kann häufig durch die Existenz von Compliance-Regelwerken beseitigt werden. Auch hier beraten wir präventiv und helfen bei der Installation von Compliance-Regelwerken.