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Bauverträge

Rechtsanwälte für Baurecht

Im Bereich des privaten Baurechts beraten und vertreten wir Sie als Bauherr oder Unternehmer wie auch durch Bauvorhaben betroffene Dritte zum Thema Bauvertrag sowie in allen Fragen im Zusammenhang mit privaten, gewerblichen und öffentlichen Bauvorhaben.

Die zur Durchführung von Bauvorhaben erforderlichen Arbeiten an einer Vielzahl von Gewerken müssen nicht nur in technischer Hinsicht aufeinander abgestimmt sein, sondern auch in rechtlicher Hinsicht sauber koordiniert werden, sei es durch die klare Abgrenzung der jeweiligen Leistungspflichten oder die Anpassung von Gewährleistungsfristen in Nachunternehmerketten.

Beratungsschwerpunkte unserer Tätigkeit im Rahmen des privaten Baurechts:

  • Vertragsgestaltung für öffentliche und private Bauherren sowie für Bauunternehmer, Subunternehmer/Nachunternehmer, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Totalübernehmer, Bauträger, Arbeitsgemeinschaften, Bietergemeinschaften
  • Werkverträge
  • VOB Bauvertrag und Bauvertrag BGB
  • rechtliche Implikationen der einschlägigen technischen Regelwerke (EN- und DIN-Normen, VOB/C)
  • Vergütungsfragen und Nachtragsverhandlungen
  • (Teil-)Kündigung von Bauverträgen
  • Unterstützung bei gestörtem Bauablauf
  • Fragen zur Abnahme, Gewährleistung und Verjährung
  • Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz und Rücktritt
  • Geltendmachung und Abwehr von Vertragsstrafen
  • Vereinbarung, Prüfung und Durchsetzung von Sicherheiten (Bauhandwerker-Sicherungshypothek, Bauhandwerkersicherung, Sicherung von Baugeld, Patronatserklärungen, Vertragserfüllungsbürgschaft, Vorauszahlungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft / Bürgschaft für Mangelansprüche, Bürgschaft auf erstes Anfordern)

Hierbei arbeiten unsere Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, für Verwaltungsrecht, für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und für Gesellschaftsrecht eng zusammen, so dass Sie eine umfassende baubegleitende Beratung erhalten. Unsere qualifizierten Anwählte für Baurecht werden notfalls Ihre Rechte gerichtlich wahren und durchsetzen können.

Umfassende Beratung bei allen baurechtlichen Fragen

Eng verbunden mit den Fragen zum Thema Bauvertrag sind unter anderem auch folgende weitere Problemkreise, in denen wir ebenfalls für Sie spezialisiert tätig sind:

  • Bauinsolvenz
  • Versicherungsrechtliche Fragen
  • Abwicklung und Regulierung von Unfällen (Personen- und Sachschäden) auf der Baustelle, auch gegenüber der Berufsgenossenschaft
  • Mindestlohn
  • Scheinselbständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung, Schwarzarbeit

Unterstützung im Streitfall

Bei streitigen Auseinandersetzungen beraten unsere Anwälte für Baurecht Sie gerne begleitend, aber auch im Rahmen der Beweissicherung durch private Sachverständige und Schiedsgutachter. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor den Zivilgerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) und Schiedsgerichten, in Schlichtungsverfahren und Mediationsterminen, selbstständigen Beweisverfahren und sonstigen Verfahren.