Im Wirtschaftsleben gewinnt die Durchführung eines Insolvenzverfahrens immer mehr an Bedeutung. Unsere Rechtsanwälte für Insolvenzrecht beraten Sie sowohl als Gläubiger als auch als Schuldner über die Rechte, Pflichten, Chancen und Risiken im Zusammenhang mit einer drohenden oder bereits eingetretenen Insolvenz. Ebenso unterstützen wir Sie im Falle einer Insolvenzanfechtung. Auch in privaten Anliegen vertreten wir Sie durch einen qualifizierten Anwalt für Privatinsolvenz.
Neben Fragen zum Verfahren begegnen uns in der Praxis stets auch Fragen zur Haftung, beispielsweise zur Geschäftsführerhaftung, die regelmäßig aufgrund der Komplexität der zugrunde liegenden Sachverhalte im Team gelöst werden. Neben insolvenzrechtlichen Fragestellungen ergeben sich immer wieder Überschneidungen mit dem Gesellschafts- und Steuerrecht, dem Arbeits- und Sozialrecht, und nicht zuletzt dem Strafrecht. Neben unserer insolvenzrechtlichen Expertise könnten wir diesbezüglich auf die kanzleiinterne Kompetenz unserer Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht sowie auf unsere Steuerberater zurückgreifen.
Wir beraten und vertreten Geschäftsführer und Gesellschafter in Bezug auf folgende Themen:
Wir beraten Insolvenzgläubiger auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu allen in Zusammenhang mit der Insolvenz anfallenden Fragen, so insbesonde
Wir vertreten auch Insolvenzverwalter außergerichtlich und gerichtlich, sofern eine eigene Geltendmachung von Forderungen nicht gewünscht, oder mangels anwaltlicher Zulassung nicht möglich ist.