Im Bereich von Unternehmenskäufen-, verkäufen und Unternehmenszusammenschlüssen (Mergers & Acquisitions, M&A) herrscht weiterhin auch im Raum Augsburg viel Bewegung. Dies gilt insbesondere auch für den Mittelstand. Wir beraten und vertreten Sie sowohl als Verkäufer als auch als Käufer in den wichtigsten Fragen eines Unternehmensverkauf bzw. -kauf, z. B. hinsichtlich der Steuer und des Unternehmenskaufvertrages. Unsere M&A Rechtsanwälte sind Experten auf diesem Gebiet und beraten Sie in allen Phasen einer solchen, meist wirtschaftlich und rechtlich sehr komplexen, Transaktion. Da unsere Kanzlei Spezialisten in vielfältigen Rechtsgebieten vereint, können unsere Anwälte als Team auf ein breit gefächertes Know-How zurückgreifen. So bieten wir eine umfangreiche Beratung im Unternehmenskauf und -verkauf, die auch angrenzende Rechtsgebiete wie das Steuerrecht, den gewerblichen Rechtsschutz und das Arbeitsrecht abdeckt.
Bereits im Vorfeld des eigentlichen Transaktionsprozesses stehen wir Ihnen als verlässlicher Berater zur Seite. Ein wesentliches Augenmerk liegt in dieser Phase auf folgenden Themen:
Auch steuerliche Themen sind für die Wahl der richtigen Vorgehensweise im Rahmen einer Kauf- bzw. Verkaufsentscheidung von großer Relevanz:
In der Phase der Vertragsanbahnung beraten wir Sie durch fachlich versierte M&A Rechtsanwälte insbesondere zu folgenden Themenkomplexen:
Wesentlicher Kernbereich unserer Beratung ist letztendlich auch die Begleitung der Vertragsverhandlungen, die im besten Fall in einen erfolgreichen Vertragsabschluss münden:
Auch nach Abschluss des Kaufvertrages stehen unsere M&A Rechtsanwälte Ihnen weiterhin beratend zur Seite. Insbesondere unterstützen wir Sie bei den folgenden Themen: