Die IT-Branche zählt inzwischen zu den bundesweit wichtigsten Wirtschaftsfaktoren. Die reiche Erfahrung der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner mbB erlaubt es uns, unsere Mandanten in allen relevanten IT-Bereichen zu unterstützen. Unsere Beratung umfasst dabei sowohl den Bereich Software, als auch Hardware. Die Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner versteht sich als Kanzlei für IT-Recht. Dabei decken wir IT-Dienstleistungen und große Hardware-Projekte ab. Wir verfolgen die technische Entwicklung und die aktuelle Rechtsprechung in Fragen der Erstellung von Software-Tools und Apps und in der Einführung neuer Modelle im Cloud Computing.
Beratung bei der Vertragsgestaltung in folgenden Bereichen:
Insgesamt schätzen unsere Mandanten unsere pragmatische und technikorientierte Herangehensweise vor dem Hintergrund fundierten und aktuellen Fachwissens unserer Anwälte für IT.
Unsere Erfahrung umfasst Projektverträge im Cloud-Computing, im klassischen Outsourcing, in großen EDV-Projekten wie kompletten Systemumstellungen. Dabei nehmen wir für uns in Anspruch, sehr gute Kenntnisse von den technischen Hintergründen zu haben, die wir trotz der rasanten Entwicklung immer im Auge behalten. Wir sind also in der Lage, uns in Vertragsverhandlungen aktiv auch im operativen Bereich einzuschalten.
Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen mangelhafter Leistungen in der EDV, oder bei der Geltendmachung von Kündigungs- oder Rücktrittsrechten. Dabei vertreten wir Unternehmen in selbständigen Beweisverfahren, in Klageverfahren und in außergerichtlichen Verhandlungen.