Wir beraten und vertreten Sie als Versicherte und deren Arbeitgeber in allen sozialversicherungsrechtlichen Fragen um Krankheit, Rente, Unfall, Pflege wie auch Ärzte, Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer (Krankenhäuser, Kliniken, Labore) im Bereich der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung. Wir arbeiten dabei auch eng mit unseren Fachanwälten für Sozialrecht, sowie unseren Fachwanwälten für Verkehrsrecht, für Familienrecht, für Arbeitsrecht, für Strafrecht und für Steuerrecht und unseren Steuerberatern sowie mit unseren Kolleg(inn)en, die schwerpunktmäßig im Bereich des Versicherungs- und Medizinrechts- tätig sind, zusammen.
Unser Fachanwalt für Sozialrecht berät und vertritt Sie bereits während der Antragstellung, im Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und sozialgerichtlichen Verfahren (Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht), im Statusfeststellungsverfahren, während der Betriebsprüfung, vor den Ausschüssen der kassenärztlichen Vereinigungen, gegenüber der Landesärztekammer, in Schieds- und Schlichtungsverfahren.