Im Bereich des privaten Baurechts beraten und vertreten wir Sie als Bauherr oder Unternehmer wie auch durch Bauvorhaben betroffene Dritte in allen Fragen im Zusammenhang mit privaten, gewerblichen und öffentlichen Bauvorhaben.
Die zur Durchführung von Bauvorhaben erforderlichen Arbeiten an einer Vielzahl von Gewerken müssen nicht nur in technischer Hinsicht aufeinander abgestimmt sein, sondern auch in rechtlicher Hinsicht sauber koordiniert werden, sei es durch die klare Abgrenzung der jeweiligen Leistungspflichten oder die Anpassung von Gewährleistungsfristen in Nachunternehmerketten.
Hierbei arbeiten unsere Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, für Verwaltungsrecht, für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und für Gesellschaftsrecht eng zusammen, so dass Sie eine umfassende baubegleitende Beratung erhalten und notfalls Ihre Rechte gerichtlich wahren und durchsetzen können.
Eng verbunden mit den bauvertraglichen Fragen sind unter anderem auch folgende weitere Problemkreise, in denen wir ebenfalls für Sie spezialisiert tätig sind:
Bei streitigen Auseinandersetzungen beraten wir Sie gerne begleitend, aber auch im Rahmen der Beweissicherung durch private Sachverständige und Schiedsgutachter. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor den Zivilgerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) und Schiedsgerichten, in Schlichtungsverfahren und Mediationsterminen, selbstständigen Beweisverfahren und sonstigen Verfahren.