• DE
  • EN
  • IT

Anwalt für Mietrecht

Das Mietrecht sowie auch die Vermieterrechte haben sich im Laufe der Zeit aufgrund der Vielzahl der gesetzlichen Regelungen sowie der Fülle an Gerichtsentscheidungen zu einem komplexen Themengebiet entwickelt.

Oftmals stellen im Gewerberaummietrecht Miete und Nebenkosten für den Mieter einen erheblichen Kostenfaktor dar, der die Gewinne eines Unternehmens schmälern kann. Im Wohnraummietrecht ist die Miete samt Nebenkosten dagegen für den Vermieter häufig eine wichtige zusätzliche Einkommensquelle. Unabdingbar ist daher sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter, eine qualifizierte rechtliche Beratung und Vertretung durch einen im Mietrecht erfahrenen Anwalt.

Aufgrund unserer Spezialisierung stehen wir Ihnen als kompetente Anwälte zur Seite und beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter.

Unsere Schwerpunktthemen im Bereich Mietrecht:

  • Erstellen eines Mietvertrages und Überprüfung/Optimierung fremder Vertragsentwürfe (Gewerberaum, Wohnraum)
  • Beratung bei der Durchführung, Verlängerung und Beendigung von Mietverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Unternehmen jeglicher Rechtsformen, Projektentwicklern und Privatpersonen im Mietrecht
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Hausverwaltern
  • Rechte innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie deren Verwaltung

Unsere Anwälte helfen Ihnen kompetent bei der Beantwortung folgender Fragen aus dem Mietrecht und Ihrer Vermieterrechte:

Worauf ist beim Abschluss eines Mietvertrages zu achten?

  • Formularvertrag
  • Individualvertrag
  • Schriftform
  • Vertragsparteien
  • Mietobjekt, Mietdauer
  • Miethöhe

Was ist im laufenden Mietverhältnis zu beachten?

  • Betriebspflicht
  • Konkurrenzschutz
  • Vermieterwechsel
  • Untermiete
  • bauliche Veränderungen
  • Mieterhöhung
  • Änderung bei Betriebskosten
  • Gewährleistungsrechte bei Mängeln (z.B. Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht, Schadensersatzanspruch)

Worauf ist bei der Beendigung des Mietverhältnisses zu achten?

  • Ordentliche Kündigung
  • außerordentliche fristlose Kündigung (z.B. wegen Zahlungsverzug)
  • Mietaufhebungsvertrag
  • Schönheitsreparaturen
  • Rückbau von Einrichtungen und Einbauten
  • Räumungsklagen