Das Medizinrecht umfasst ein breites Spektrum an anwaltlichen Aufgaben. Neben den Schwerpunktthemen des Arzthaftungsrechts, Gesellschafts- und Vertragsrechts, dem Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie dem Berufsrecht der Heilberufe beraten und vertreten unsere Anwälte für Medizinrecht Sie in folgenden Bereichen:
Im zivilrechtlichen Arzthaftungsprozess wird über einen möglichen Behandlungsfehler, sei es als Aufklärungsfehler oder als Behandlungsfehler, entschieden. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung und begleiten Sie sowohl auf Behandler- als auch auf Patientenseite. Vom Erstgespräch an zu Chancen und Risiken sowie der bestmöglichen Vorgehensweise unterstützen wir Sie während des gesamten Verfahrens.
Ggf. unterstützten wir Sie bei der Einholung externer Gutachten oder der außergerichtlichen Streitbeilegung durch ärztliche Gütestellen bzw. Schlichtungsstellen.
Ein wichtiger Schritt im ärztlichen Berufsleben ist der Kauf oder Verkauf einer Praxis oder die Beteiligung an einer solchen. Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir eine optimale Gestaltung des Praxiskaufvertrages und beraten Sie auch hinsichtlich der Übertragung der Kassenarztzulassung.
Darüber hinaus sind wir Ansprechpartner zu allen rechtlichen Fragen beim Zusammenschluss von Ärzten, Zahnärzten, Laborärzten und weiteren Leistungserbringern zu den Themen:
Unsere Anwälte für Medizinrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber der Krankenkasse geltend zu machen und durchzusetzen. Wir beraten und vertreten Sie dabei gegenüber der privaten oder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wir beraten und vertreten Sie darüber hinaus auch in berufsrechtlichen Fragen, sei es hinsichtlich Fragen zu ärztlichen oder zahnärztlichen Pflichten, sei es hinsichtlich Pflichten anderer Leistungserbringer im Heilwesen, wie z.B. Hebammen, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker. Themenschwerpunkte sind hierbei: