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Anwalt für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Gesellschafts- und unternehmensrechtliche Fragen sind oft komplex und nur anhand Ihrer individuellen Bedürfnisse durch einen Anwalt für Unternehmensrecht bzw. Gesellschaftsrecht zu beantworten. Unsere Tätigkeiten reichen dabei von Gründung oder Veräußerung, Umwandlung oder Umstrukturierung bis hin zur Sanierung des Unternehmens. Bereits vor der Gründung analysieren wir mit einem Anwalt für Gesellschaftsrecht auch unter steuerlichen Gesichtspunkten, ob sich eine Kapital- oder Personengesellschaft als die optimale Gesellschaftsform erweist.

Unsere Anwälte beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts.

Auswahl unserer wesentlichen Tätigkeiten als Rechtsanwalt für Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht:

  • Rechtsformwahl und Gründung von Gesellschaften
  • Gesellschaftsverträge, Satzungen, Geschäftsordnungen, Konsortialverträge
  • Beratung von Gesellschaften, Gesellschaftern, Organen und Organmitgliedern
  • rechtliche Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • rechtliche Beratung bei Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsmaßnahmen
  • Gestaltung des Generationswechsels bei Familienunternehmen
  • Nationale und internationale Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture)
  • Beendigung von Gesellschaften/Liquidationen
  • Betriebspacht- und Betriebsführungsverträge
  • Modelle für die Beteiligung von Mitarbeitern (Aktienoptionen und Managementbeteiligung)
  • Aufbau und Entwicklung von Corporate-Governance-Strukturen, Geschäftsordnungen, Compliance
  • Begleitung und Beratung bei Haftungsfällen und Compliance-Themen.

Außerdem bieten unsere Anwälte für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht Ihnen gerne die Durchführung von individuellen Inhouse-Seminaren zur Schulung von Organmitgliedern und Mitarbeitern an.

Die Leistungen unserer Anwaltskanzlei zum Thema Gesellschafts- & Unternehmensrecht im Detail:

Gesellschafterstreitigkeiten und Prozessführung

Gesellschafterstreitigkeiten und die Prozessführung stellen einen wesentlichen Teil unserer praktischen Tätigkeit dar:

  • rechtliche Begleitung von Gesellschafterstreitigkeiten
  • Anfechtungsklagen, Nichtigkeitsklagen, Beschlussfeststellungsklagen
  • Einziehungs- und Ausschlussverfahren mit Gesellschaftern
  • Streitigkeiten mit Gesellschaftsorganen aus dem Organverhältnis (insbesondere Schadenersatzansprüche gegenüber Managern, Geschäftsführern, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern); D&O-Versicherung; Deckungsstreitigkeiten im Rahmen der D&O-Versicherung
  • Beratung und Vertretung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen (einschließlich Prävention, Durchsetzung und Abwehr von Organhaftungsansprüchen)
  • Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Schiedsverfahren und Spruchverfahren.

Beratung großer Konzerne im Konzernrecht

Im Konzernrecht beraten wir Sie mit einem Rechtsanwalt für Unternehmensrecht insbesondere bei folgenden Themen:

  • Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge, Organschaften
  • andere Unternehmensverträge
  • Konzernumlagevereinbarungen

Beratung bei Umstrukturierungsmaßnahmen

Im Bereich der Restrukturierung und Umwandlung unterstützen wie Sie gerne bei:

  • inländischen und grenzüberschreitenden Restrukturierungs- und Umwandlungsmaßnahmen (Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Formwechsel)
  • Squeeze-out

Beratung börsennotierter und kapitalorientierter Unternehmen

Wir beraten auch börsennotierte und kapitalmarktorientierte Unternehmen:

  • Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Abgabe der Entsprechenserklärung
  • Übernahmeverfahren / Squeeze-out
  • Hauptversammlungen
  • Vorstandsvergütungssysteme
  • Compliance-Programme
  • Rechtsfragen des Wertpapierhandels
  • Ad-hoc-Mitteilungen, Insiderrecht
  • sonstige kapitalmarktrechtliche Fragen.