Gesellschafts- und unternehmensrechtliche Fragen sind oft komplex und nur anhand Ihrer individuellen Bedürfnisse durch einen Anwalt für Unternehmensrecht bzw. Gesellschaftsrecht zu beantworten. Unsere Tätigkeiten reichen dabei von Gründung oder Veräußerung, Umwandlung oder Umstrukturierung bis hin zur Sanierung des Unternehmens. Bereits vor der Gründung analysieren wir mit einem Anwalt für Gesellschaftsrecht auch unter steuerlichen Gesichtspunkten, ob sich eine Kapital- oder Personengesellschaft als die optimale Gesellschaftsform erweist.
Unsere Anwälte beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts.
Außerdem bieten unsere Anwälte für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht Ihnen gerne die Durchführung von individuellen Inhouse-Seminaren zur Schulung von Organmitgliedern und Mitarbeitern an.
Gesellschafterstreitigkeiten und die Prozessführung stellen einen wesentlichen Teil unserer praktischen Tätigkeit dar:
Im Konzernrecht beraten wir Sie mit einem Rechtsanwalt für Unternehmensrecht insbesondere bei folgenden Themen:
Im Bereich der Restrukturierung und Umwandlung unterstützen wie Sie gerne bei:
Wir beraten auch börsennotierte und kapitalmarktorientierte Unternehmen: