Im Bereich des Erbrechts und der Vermögensnachfolge beraten wir unsere Mandanten außergerichtlich bei der Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen streben wir vorrangig eine schnelle außergerichtliche Erledigung an. Sollte eine solche nicht erreichbar sein, vertreten wir unsere Mandanten auch bei Gerichten, Finanzämtern und anderen Stellen.
Im Hinblick auf den hohen Spezialisierungsgrad unserer Kanzlei werden angrenzende Rechtsgebiete wie Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht stets mit abgedeckt. Im Einzelnen sind wir in folgenden Bereichen tätig: