Gerade der Bereich des Energierechts hat sich in den vergangenen Jahren stark weiterentwickelt und befindet sich auch weiterhin im stetigen Fluss. Die Fokussierung auf erneuerbare Energien hat die gesetzliche Entwicklung im Energierecht vorangetrieben. Unsere Anwälte für Energierecht beraten und vertreten Unternehmen der Energiewirtschaft, insbesondere Energieversorger, und Kommunen sowie industrielle und gewerbliche Energieverbraucher nicht nur in Augsburg und den umliegenden Landkreisen, sondern bundesweit in allen zivil- und öffentlich-rechtlichen Fragen. Mit unseren im Energierecht spezialisierten Anwälten haben Sie kompetente Partner für alle Fragen rund um die Gesetze und Verordnungen zum Thema Energie.
Unsere Anwaltskanzlei berät und vertritt Sie mit einem Energierechts-Anwalt in den folgenden Bereichen:
In sämtlichen Fragen der Projektierung von Energieanlagen bilden die nachfolgenden Punkte einen wesentlichen Kern unserer Beratung durch einen Energierechts-Anwalt:
Im Vorfeld eines energiewirtschaftlichen Projekts liegt ein besonderes Augenmerk auf sämtlichen Fragestellungen der Projektfinanzierung. Dies umfasst insbesondere:
Im Bereich des Energierechts bestehen vielfach Schnittmengen zu den typischen Themen gesellschaftsrechtlicher Transaktionen. Unser Beratungsangebot umfasst daher neben klassischen energierechtlichen Fragestellungen auch die folgenden Themenkomplexe:
Ein Kernbereich unserer Tätigkeit als Anwalt für Energierecht ist auch die Beratung bei dem Abschluss verschiedenster Energieverträge, nebst Prüfung und Verhandlung der diesbezüglichen Vertragsklauseln:
Auch in Fragen der Regulierung und den damit zusammenhängenden Rechtsfragen sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner:
Daneben umfasst unser Beratungsangebot sämtliche an das Energierecht angrenzende Bereiche, so insbesondere: