Wir übernehmen die Beratung und gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Bankrechts durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Soweit gewünscht, stehen wir Kreditinstituten und Fondsgesellschaften als "externe Rechtsabteilung" zur Verfügung. Hierbei beschränken wir uns nicht auf bankrechtliche Fragestellungen, sondern stehen aufgrund der engen kanzleiinternen Zusammenarbeit auch für sonstige unternehmerische Fragestellungen, wie z.B. den gewerblichen Rechtschutz oder das Arbeitsrecht zur Verfügung.
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten und vertreten insbesondere Kreditinstitute, Fondsgesellschaften und Fondsverantwortliche (z.B. Treuhandkommanditisten, Gründungsgesellschafter, Mittelverwendungskontrolleure und Prospektverantwortliche) und Anlagevermittler in streitigen Verfahren gerichtlich und außergerichtlich. Dabei berücksichtigen wir neben den rechtlichen Aspekten immer auch die Frage, welche Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Schwerpunkte hier sind Vorwürfe auf fehlerhafte Anlageberatung und Falschberatung, im Zusammenhang mit:
Wir beraten und vertreten hier durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere im Rahmen der Geltendmachung von Darlehensansprüchen im In- und Ausland, so z. B. in Bezug auf
Parallel hierzu stellen sich häufig Fragen der Besicherung, z. B. durch
Dem Bereich des Konto- und Zahlungsverkehrs unterfallen insbesondere Fragestellungen
Unsere Rechtsanwälte für Bankrecht vertreten und beraten Sie hinsichtlich bankaufsichtsrechtlichen aber auch haftungsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise der Haftung des Vorstands, des Aufsichts- oder Verwaltungsrats.