Zwangsvollstreckungsrecht

„Titel ohne Mittel?“ – So lautet oft die Frage von Mandanten, wenn aus einem erwirkten Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielles Schuldanerkenntnis etc.) die Vollstreckung eingeleitet werden soll.

Wir beraten und vertreten Sie als Gläubiger, um Ihnen Mittel an die Hand zu geben, Ihre titulierten Ansprüche gegenüber Ihrem Schuldner durchzusetzen. Wir begleiten Sie dabei von Beginn der Rechnungsstellung über das Mahnwesen bis hin zum Inkasso.

Um erfolgreich Forderungen beitreiben zu können, ist es jedoch auch umgekehrt notwendig zu wissen, inwieweit Schuldner einer drohenden Vollstreckung vorbeugen können und wie entsprechenden Gestaltungen mit Erfolg begegnet werden kann. Als Organ der Rechtspflege vertreten wir daher nicht nur Gläubiger, sondern auch Schuldner, um dem Schuldnerschutz Rechnung zu tragen.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei in folgenden Bereichen:

  • Forderungsmanagement
  • Titulierung der Ansprüche durch Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, notarielles Schuldanerkenntnis
  • Vollstreckung in das bewegliche Vermögen (Mobiliarvollstreckung) und unbewegliche Vermögen (Immobiliarvollstreckung)
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Kontopfändung, Forderungspfändung, Pfändung von Lebensversicherungen, Arbeitseinkommen, Unterhaltsansprüchen, Gesellschaftsanteilen, Urheberrechten, Herausgabeansprüchen etc.) und vorläufiges Zahlungsverbot/Vorpfändung
  • eidesstattliche Versicherung, Verhaftungsauftrag, Analyse von Vermögensverzeichnissen, Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
  • Arrest, einstweilige Verfügung
  • Aufgebotsverfahren
  • Sicherungsvollstreckung
  • Zwangsvollstreckung, Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung
  • Erwirkung einer Zwangshypothek und Bauhandwerkersicherhypothek
  • Vertretung im Verteilungsverfahren
  • Rechtsmittel zur Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Erinnerung, sofortige Beschwerde, Drittwiderspruchsklage, Vollstreckungsabwehrklage)
  • Geltendmachung von Pfändungsschutzbestimmungen, Berechnung von Pfändungsfreigrenzen und der pfändbaren Einkünfte und Einkommensbestandteile
  • Beratung bei Abgabe von Drittschuldnererklärungen
  • Pfändung von verschleiertem Arbeitseinkommen
  • Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile
  • Hinterlegung und Sicherheitsleistung zur Abwendung der Vollstreckung
  • Vollstreckung zum Zweck der Auseinandersetzung (Teilungsversteigerung)

Wir beraten und vertreten Sie bei der Gestaltung zur möglichst frühzeitigen Verfolgung aber auch Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen und zwar außergerichtlich (auch bei Verhandlungen mit Gläubiger oder Schuldner) als auch gerichtlich vor den Zivilgerichten und dem Vollstreckungsgericht bis hin zur Einleitung von Insolvenzverfahren beim Insolvenzgericht (Regelinsolvenzverfahren, Verbraucherinsolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung).


Ihr Ansprechpartner im Zwangsvoll-
streckungsrecht ist:

Hans-Peter Bernhard
Rechtsanwalt

Anja Rödig
Rechtsfachwirtin