Zwangsvollstreckungsrecht
„Titel ohne Mittel?“ – So lautet oft die Frage von Mandanten, wenn aus
einem erwirkten Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielles Schuldanerkenntnis
etc.) die Vollstreckung eingeleitet werden soll.
Wir beraten und vertreten Sie als Gläubiger, um Ihnen Mittel an die Hand
zu geben, Ihre titulierten Ansprüche gegenüber Ihrem Schuldner durchzusetzen.
Wir begleiten Sie dabei von Beginn der Rechnungsstellung über das Mahnwesen
bis hin zum Inkasso.
Um erfolgreich Forderungen beitreiben zu können, ist es jedoch auch umgekehrt
notwendig zu wissen, inwieweit Schuldner einer drohenden Vollstreckung
vorbeugen können und wie entsprechenden Gestaltungen mit Erfolg begegnet
werden kann. Als Organ der Rechtspflege vertreten wir daher nicht nur
Gläubiger, sondern auch Schuldner, um dem Schuldnerschutz Rechnung zu
tragen.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei in folgenden Bereichen:
- Forderungsmanagement
- Titulierung der Ansprüche durch Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid,
notarielles Schuldanerkenntnis
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
(Mobiliarvollstreckung) und unbewegliche Vermögen (Immobiliarvollstreckung)
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Kontopfändung, Forderungspfändung,
Pfändung von Lebensversicherungen, Arbeitseinkommen, Unterhaltsansprüchen,
Gesellschaftsanteilen, Urheberrechten, Herausgabeansprüchen etc.) und
vorläufiges Zahlungsverbot/Vorpfändung
- eidesstattliche Versicherung, Verhaftungsauftrag, Analyse von Vermögensverzeichnissen, Einsicht in das
Schuldnerverzeichnis
- Arrest, einstweilige Verfügung
- Aufgebotsverfahren
- Sicherungsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung, Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung
- Erwirkung einer Zwangshypothek und Bauhandwerkersicherhypothek
- Vertretung im Verteilungsverfahren
- Rechtsmittel zur Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
(Erinnerung, sofortige Beschwerde, Drittwiderspruchsklage, Vollstreckungsabwehrklage)
- Geltendmachung von Pfändungsschutzbestimmungen, Berechnung von Pfändungsfreigrenzen
und der pfändbaren Einkünfte und Einkommensbestandteile
- Beratung bei Abgabe von Drittschuldnererklärungen
- Pfändung von verschleiertem Arbeitseinkommen
- Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile
- Hinterlegung und Sicherheitsleistung zur Abwendung der Vollstreckung
- Vollstreckung zum Zweck der Auseinandersetzung (Teilungsversteigerung)
Wir beraten und vertreten Sie bei der Gestaltung zur möglichst frühzeitigen
Verfolgung aber auch Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen und zwar außergerichtlich
(auch bei Verhandlungen mit Gläubiger oder Schuldner) als auch gerichtlich
vor den Zivilgerichten und dem Vollstreckungsgericht bis hin zur Einleitung
von Insolvenzverfahren beim Insolvenzgericht (Regelinsolvenzverfahren,
Verbraucherinsolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung).