Verwaltungsrecht
Zum Verwaltungsrecht gehört eine Vielzahl von Rechtsgebieten u.a. das
öffentliche Baurecht, das (Kommunal-) Abgabenrecht, das Fachplanungs-
und Umweltrecht sowie im weiteren Sinne auch das Amtshaftungsrecht und
das Vergaberecht.
In diesen Bereichen beraten und vertreten wir Kommunen, Unternehmen und
Privatpersonen außergerichtlich und gerichtlich vor den Verwaltungsgerichten.
Schwerpunktmäßig bieten wir hierzu an:
- Im öffentlichen Baurecht:
- Beratung und Vertretung im Bauplanungsrecht (Begleitung im Bebauungsplanaufstellungsverfahren
einschl. Veränderungssperre und Zurückstellungsbescheid; Normenkontrollklagen;
Umlegungsverfahren u.a.)
- Beratung und Vertretung im Bauordnungsrecht (Baugenehmigungsverfahren
u .a.)
- Im Abgabenrecht:
- Erstellen und überprüfen von Satzungen (Erschließungsbeitragssatzung,
Straßenausbaubeitragssatzung, Wasserabgabensatzung, Abwasserabgabensatzung
samt Stammsatzungen u.a.)
- Beratung und Vertretung vor oder nach Erlass eines Abgabenbescheides
im Erschließungsbeitragsrecht, Straßenausbaubeitragsrecht, Herstellungsbeitragsrecht
(Kanal/Wasser) u.a.
- Im Fachplanungs- und Umweltrecht:
- Beratung und Vertretung im Straßenrecht, Immissionsschutzrecht,
Wasserrecht u.a.
- Recht der städtebaulichen Verträge:
- Erstellung von Erschließungsverträgen und Abgabenvereinbarungen
u.a.
- Im Vergaberecht:
- Beratung und Vertretung im Nachprüfungsverfahren u.a.