Seit 1999 haben Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland einen Anspruch darauf, dass öffentliche Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhalten (vgl. § 97 Abs. 7 GWB). Das Vergaberecht soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge in einem wettbewerblichen Verfahren unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz vergeben werden. Jeder Bieter soll grundsätzlich die Möglichkeit haben, öffentliche Aufträge frei von Diskriminierung und unter gleichen Bedingungen zu erhalten.
In diesem Bereich sind wir für öffentliche Auftraggeber sowie für Bieter insbesondere tätig:
Irina Lindenberg-Lange
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Hans-Peter Bernhard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Konstantin Götterd
Rechtsanwalt