Steuerrecht
Das Ziel unserer Steuerrechtsabteilung ist es, Ihnen individuelle und
qualitativ hochwertige Steuerberatung zu fairen Bedingungen anzubieten.
Kleine und mittelständische Unternehmen, die Personengesellschaften (GbR,
Sozietät, KG, GmbH & Co.KG), die juristische Gesellschaften (GmbH, AG)
zählen ebenso zu unseren Mandanten wie Freiberufler (Arzt, Zahnarzt, Rechtsanwalt,
Journalist, usw.) und Privatpersonen. Unser Aufgabengebiet erstreckt sich
über alle steuerlichen Rechtsgebiete.
Im einzelnen sind wir auf folgenden Tätigkeitsfeldern tätig:
- Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung (Existenzgründung, Nachfolgeplanung, usw.)
- Steuerliche Gestaltungen zur Verringerung der steuerlichen Belastung
- Abschlusserstellung (Jahresabschluss, Bilanz, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Sonder- und Zwischenabschluss)
- Erstellung der Steuererklärung und Antrag sowie Prüfung der Steuerbescheide über
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer und Umsatzsteuervoranmeldungen
- Erbschaftsteuer
- Schenkungsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Vertretung der Interessen unserer Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung (Finanzamt, Finanzgericht) bei Rechtsbehelfsverfahren, Einspruch und Klage
- Teilnahme an Betriebsprüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung, Umsatzsteuer- Außenprüfung, Sozialversicherungsprüfung sowie Prüfungen der Berufsgenossenschaft
- Übernahmen der laufenden Lohn- und Finanzbuchführung
- Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertung
- internationales Steuerrecht
- Umsatzsteuerliche Beratung
- Klärung umsatzsteuerlicher Fragestellungen
- Innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhr und Einfuhr
- Umgang und Handhabung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Erstellung ordnungsgemäßer Rechnungen
- Umwandlungssteuerrecht