Sozialrecht
Wir beraten und vertreten Sie als Versicherte und deren Arbeitgeber in
allen sozialversicherungsrechtlichen Fragen um Krankheit, Rente, Unfall,
Pflege wie auch Ärzte, Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer (Krankenhäuser,
Kliniken, Labore) im Bereich der vertragsärztlichen und privatärztlichen
Versorgung. Wir arbeiten dabei auch eng mit unseren Fachanwälten für Sozialrecht,
für Verkehrsrecht, für Familienrecht, für Arbeitsrecht, für Steuerrecht
und unseren Steuerberatern sowie mit unseren Kolleg(inn)en, die schwerpunktmäßig
im Bereich des Versicherungsrechts tätig sind, zusammen.
Wir beraten und vertreten Sie schwerpunktmäßig unter anderem zu folgenden
Fragen:
- Versicherungspflicht, Versicherungsberechtigung (freiwillige Versicherung),
Familienversicherung und Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Renten-,
Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
- Beitragspflicht und Beitragsnachforderungen in der gesetzlichen Renten-,
Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einschließlich Stundungs-
und Erlassverfahren
- Scheinselbständigkeit, arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit
- Geltendmachung von Leistungsansprüchen (Rente wegen Alters, vorzeitige
Rente, Rente wegen Erwerbsminderung, Krankengeld, ambulante und stationäre
ärztliche Behandlung, Kostenerstattung, Wiedereingliederung, Arbeitslosengeld,
Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld, Existenzgründungsbeihilfen, Insolvenzgeld)
- Betriebsrente, Versorgungsrente (betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung,
Riester-Rente)
- Beratung bei Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, insbesondere
zur Vermeidung von Sperrzeit und Nachteilen bei Altersteilzeit
- Kassenarztrecht (Zulassung, ärztliches Berufsrecht, Abrechnung, Wirtschaftlichkeitsprüfung,
ärztliches Berufsrecht)
- Zusammenschluss von Ärzten/Zahnärzten/Laborärzten und weiteren Leistungserbringern
(Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Medizinisches Versorgungszentrum/MVZ,
Apparategemeinschaft, Laborgemeinschaft), Belegarztvertrag
- Altersteilzeit und Vorruhestand
- Geringfügige Beschäftigung, Teilzeitbeschäftigung
- Beschäftigung von Werkstudenten, Praktikanten, Aushilfen
- Lohnabrechnung (Beratung und Abwicklung)
- Überleitung von Sozialhilfeansprüchen, Regress des Sozialhilfeträgers
-
Wir beraten und vertreten Sie bereits während der Antragstellung, im
Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und sozialgerichtlichen Verfahren
(Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht), im Statusfeststellungsverfahren,
während der Betriebsprüfung, vor den Ausschüssen der kassenärztlichen
Vereinigungen, gegenüber der Landesärztekammer, in Schieds- und Schlichtungsverfahren.