Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Im Gewerberaummietrecht stellen Miete und Nebenkosten für den Mieter oftmals einen erheblichen Kostenfaktor dar,
der die Gewinne eines Unternehmens schmälern kann. Im Wohnraummietrecht ist die Miete samt Nebenkosten dagegen für
den Vermieter häufig eine wichtige zusätzliche Einkommensquelle.
Unabdingbar ist daher sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter, eine qualifizierte rechtliche Beratung und Vertretung. Im Einzelnen bieten wir hierzu u.a. an:
- Erstellen eines Mietvertrages und Überprüfung/Optimierung fremder
Vertragsentwürfe (Gewerberaum, Wohnraum)
- Beratung und Vertretung im Rahmen der Errichtung von Bauvorhaben (von
der Baugenehmigung bis zur Vermietung)
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Unternehmen jeglicher
Rechtsformen, Projektentwicklern und Privatpersonen im Mietrecht
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Hausverwaltern
Dabei werden sämtliche Fragen rund um die Immobilie berücksichtigt, wie insbesondere:
- Worauf ist beim Abschluss eines Mietvertrages zu achten? (Formularvertrag,
Individualvertrag, Schriftform, Vertragsparteien, Mietobjekt, Mietdauer,
Miethöhe, u.a.)
- Was ist im laufenden Mietverhältnis zu beachten? (Betriebspflicht,
Konkurrenzschutz, Vermieterwechsel, Untermiete, bauliche Veränderungen,
Mieterhöhung, Änderung bei Betriebskosten, Gewährleistungsrechte bei
Mängeln (wie Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht, Schadensersatzanspruch)
u.a.
- Worauf ist bei der Beendigung des Mietverhältnisses zu achten? (Ordentliche
Kündigung, außerordentliche fristlose Kündigung (wegen z.B. Zahlungsverzugs),
Mietaufhebungsvertrag, Schönheitsreparaturen, Rückbau von Einrichtungen
und Einbauten, Räumungsklagen u.a.)