Insolvenzrecht

Im Wirtschaftsleben gewinnt die Durchführung eines Insolvenzverfahrens immer mehr an Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie sowohl als Gläubiger als auch als Schuldner über die Rechte, Pflichten, Chancen und Risiken im Zusammenhang mit einer drohenden oder bereits eingetretenen Insolvenz; ferner begleiten und vertreten wir Sie im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

Neben Fragen zum Verfahren begegnen uns in der Praxis stets auch Fragen u. a. auch zur Haftung, die regelmäßig aufgrund der Komplexität der zugrunde liegenden Sachverhalte im Team gelöst werden; so stellen sich u. a. sowohl zwangsvollstreckungsrechtliche als auch insolvenzrechtliche Fragestellungen wie auch Fragestellungen im Bereich des Gesellschaftsrechts und Steuerrechts, der Haftung, im Arbeitsrecht, Sozialrecht, Erbrecht und auch Strafrecht. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht und auch unsere Steuerberater arbeiten dabei im Team eng zusammen.

Wir vertreten Sie im Rahmen folgender Verfahren:

  • Außergerichtliche Schuldenregulierung und Sanierungsmaßnahmen
  • Insolvenzeröffnungsverfahren (Regelinsolvenz, Verbraucherinsolvenz)
  • Restschuldbefreiungsverfahren
  • Nachlassinsolvenzverfahren
  • Insolvenzplanverfahren
  • Eigenverwaltung

Wir beraten Sie auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu allen um die Insolvenz anfallenden Fragen, u. a.:

  • Insolvenzantragspflicht, Insolvenzantragsrecht
  • Insolvenzvoraussetzungen (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit)
  • Insolvenzanfechtung
  • Abwicklung schwebender Verträge in der Insolvenz
  • Arbeitsverhältnisse in der Insolvenz
  • Geltendmachung von Insolvenz- und Masseforderungen
  • Geltendmachung von Aussonderungsrechten, Ersatzsonderungsrechten und Absonderungsrechten
  • Korrespondenz mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter und Treuhänder wie auch mit dem Insolvenzgericht
  • Ausstellung und Annahme eines Insolvenzplans
  • Forderungsanmeldung
  • Stundungsantrag
  • Vertretung in der Gläubigerversammlung
  • Vertretung im Gläubigerausschuss
  • Geltendmachung von Rechten bei Einstellung des Verfahrens mangels Masse oder bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit
  • Internationales Insolvenzrecht
  • Ausländisches Insolvenzverfahren
  • Partikularverfahren über das Inlandsvermögen, Sekundärinsolvenzverfahren

Ihr Ansprechpartner im Insolvenzrecht ist:

Dr. Sven Friedl, MBA
Rechtsanwalt

Dr. Theodor Seitz, LL.M.
Fachanwalt für Handels-
und Gesellschaftsrecht

Dr. Christoph Knapp
Rechtsanwalt

Hans-Peter Bernhard
Rechtsanwalt