Grundstücksrecht
Im Grundstücksrecht sind eine Vielzahl von Rechtsmaterien privat- und öffentlich-rechtlicher Natur miteinander verwoben. In Mitten stehen das:
- Kaufrecht (Kaufvertrag, Ankauf und Verkauf von Grundstücken)
- Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht
- private Baurecht, Bauvertragsrecht und Architektenrecht
- Mietrecht und Pachtrecht
- Wohnungseigentumsrecht und Maklerrecht
- Erbbaurecht
- Grundbuchrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht
- Sachenrecht im Übrigen (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeiten, Nießbrauch u.a.)
In sämtlichen dieser Bereiche im „Lebenszyklus einer Immobilie“ beraten und vertreten wir unsere Mandanten ganzheitlich durch unsere spezialisierten Ansprechpartner.