Grundstücksrecht

Im Grundstücksrecht sind eine Vielzahl von Rechtsmaterien privat- und öffentlich-rechtlicher Natur miteinander verwoben. In Mitten stehen das:

  • Kaufrecht (Kaufvertrag, Ankauf und Verkauf von Grundstücken)
  • Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht
  • private Baurecht, Bauvertragsrecht und Architektenrecht
  • Mietrecht und Pachtrecht
  • Wohnungseigentumsrecht und Maklerrecht
  • Erbbaurecht
  • Grundbuchrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Sachenrecht im Übrigen (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeiten, Nießbrauch u.a.)

In sämtlichen dieser Bereiche im „Lebenszyklus einer Immobilie“ beraten und vertreten wir unsere Mandanten ganzheitlich durch unsere spezialisierten Ansprechpartner.

 

Ihre Ansprechpartner im Grundstücksrecht sind:

Irina Lindenberg-Lange
Rechtsanwältin

Hans-Peter Bernhard
Rechtsanwalt