Familienrecht und Eherecht
Eine Trennung ist für alle beteiligten Familienmitglieder, Eltern wie
Kind, schmerzhaft. Aus diesem Grund streben wir in dieser Situation eine
rasche, optimale Lösung der Gesamtfragen an, wenn möglich im Rahmen einer
außergerichtlich Vereinbarung ohne Anrufung des Familiengerichts.
Im Familienrecht vertreten und beraten wir Sie in folgenden Bereichen:
- Heirat, Trennung, Scheidung, Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt unter
Berücksichtigung der Möglichkeiten zur zeitlichen Befristung und höhenmäßigen
Herabsetzung
- Abänderung und Überprüfung einer bestehender Unterhaltsvereinbarung,
Unterhaltsregelung oder eines Unterhaltsurteils
- Umgangsrecht, Besuchsregelung, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht,
Vermögenssorge, Gesundheitssorge
- Versorgungsausgleich, schuldrechtlicher Versorgungsausgleich und deren
Ausschlussmöglichkeiten
- Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft
- Hausrat, Ehewohnung, Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
- Ehevertrag, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung, jeweils
auf Wunsch in Abstimmung mit einem Notar
- Steuerliche Probleme bezüglich Zusammenveranlagung, Ausgleich steuerlicher
Nachteile, begrenztes Realsplitting