Familienrecht und Eherecht

Eine Trennung ist für alle beteiligten Familienmitglieder, Eltern wie Kind, schmerzhaft. Aus diesem Grund streben wir in dieser Situation eine rasche, optimale Lösung der Gesamtfragen an, wenn möglich im Rahmen einer außergerichtlich Vereinbarung ohne Anrufung des Familiengerichts.

Im Familienrecht vertreten und beraten wir Sie in folgenden Bereichen:

  • Heirat, Trennung, Scheidung, Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur zeitlichen Befristung und höhenmäßigen Herabsetzung
  • Abänderung und Überprüfung einer bestehender Unterhaltsvereinbarung, Unterhaltsregelung oder eines Unterhaltsurteils
  • Umgangsrecht, Besuchsregelung, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge, Gesundheitssorge
  • Versorgungsausgleich, schuldrechtlicher Versorgungsausgleich und deren Ausschlussmöglichkeiten
  • Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft
  • Hausrat, Ehewohnung, Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Ehevertrag, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung, jeweils auf Wunsch in Abstimmung mit einem Notar
  • Steuerliche Probleme bezüglich Zusammenveranlagung, Ausgleich steuerlicher Nachteile, begrenztes Realsplitting

Ihre Ansprechpartnerin im Familien- und Eherecht ist:

Susanne Ehlers
Fachanwältin für Familienrecht