Baurecht und Architektenrecht
Im Bereich des Baurechts beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit privaten, gewerblichen
und öffentlichen Bauvorhaben und zwar beginnend mit der Planung, Ausschreibung und Vergabe bis hin zur Bauausführung
und Abnahme, notfalls Rückbau einer Immobilie. Wir können Ihnen aufgrund unserer Spezialisierung eine Gesamtlösung
einschließlich der baubegleitenden Beratung und der notfalls gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
im Zusammenhang mit der Bauausführung und Bauabwicklung bieten.
Schwerpunkte im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts sind dabei:
- Vertragsgestaltung sowohl für öffentliche als auch private Bauherren
sowie für Bauunternehmer, Subunternehmer/Nachunternehmer, Generalunternehmer,
Generalübernehmer, Totalübernehmer, Bauträger, Arbeitsgemeinschaften,
Bietergemeinschaften
- Vertragsgestaltung für Architekten, Fachplaner, Ingenieure
- Einzelfragen zur VOB/B und zum BGB-Werkvertrag wie auch zu technischen
Regeln (DIN-Normen, VOB/C)
- Regelung von Vergütungsfragen und Nachtragsverhandlungen
- (Teil-)Kündigung von Bau- und Architektenverträgen
- Bauinsolvenz
- Unterstützung bei gestörtem Bauablauf
- Fragen zur Abnahme, Gewährleistung und Verjährung
- Geltendmachung von Ansprüchen wegen Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz,
Rücktritt, Vertragsstrafe
- Beweissicherung durch Einleitung selbständiger Beweisverfahren und
Schiedsgutachten
- Vereinbarung, Prüfung und Durchsetzung von Sicherheiten (Bauhandwerker-Sicherungshypothek,
Bauhandwerkersicherungsbürgschaft, Sicherung von Baugeld, Patronatserklärungen,
Vertragserfüllungsbürgschaft, Vorauszahlungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft
/ Bürgschaft für Mangelansprüche, Bürgschaft auf erstes Anfordern)
- Geltendmachung und Abwehr von Honoraransprüchen der Architekten und
Ingenieure unter Zugrundelegung der HOAI
Eng verbunden sind damit in der Baupraxis unter anderem auch folgende
weiteren Problemkreise, in denen wir für Sie spezialisiert tätig sind:
- Planungsfragen (Baugenehmigung, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Bauordnungsrecht, Nachbarzustimmung)
- Ausschreibung und Vergabe einzelner Gewerke und Bauleistungen
- Versicherungsrechtliche Fragen, insbesondere im Bereich der Berufshaftpflicht der Architekten und Ingenieure
- Abwicklung und Regulierung von Unfällen (Personen- und Sachschäden) auf der Baustelle, auch gegenüber der Berufsgenossenschaft
- Mindestlohn
- Scheinselbständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung, Schwarzarbeit
In allen baurechtlichen Angelegenheiten arbeiten unsere Fachanwälte
für Bau- und Architektenrecht, für Verwaltungsrecht, für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
und für Gesellschaftsrecht eng zusammen.
Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allen
staatlichen Gerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht), in
Schlichtungsverfahren und vor Schiedsgerichten, in Mediationsterminen,
vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat, ebenso vor dem Verwaltungsgericht
und Sozialgericht.