Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Im Bereicht des Bankrechts beraten und vertreten wir insbesondere Kreditinstitute und Privatpersonen in folgenden Bereichen:

  • Zahlungsverkehr: Hierunter versteht man insbesondere die bargeldlose Zahlung per Scheck, Wechsel, Lastschrift (Lastschriftrückgabe), Überweisung, Dauerauftrag, Kreditkarte, Scheckkarte, EC-Karte, sowie das Electronic und Internet bzw. Online Banking.
  • Kredit und Kreditsicherheiten: Wir stehen Ihnen hinsichtlich der Rückführung von Darlehen und deren Besicherung, beispielsweise durch Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung, als auch im Hinblick auf die entsprechenden Kreditzinsen und sonstigen Bankentgelte beratend zur Seite. Gleichfalls unterstützen wir Sie bei Fragen der Kreditablösung, der Zwangsvollstreckung und der Zwangsversteigerung.
  • Konto: Neben Fragen der allgemeinen Kontoführung stehen wir für Probleme im Zusammenhang mit Kontoüberziehung, Kontopfändung und Kontosperre gerne zur Verfügung.

Im Bereich des Kapitalmarktrechts beraten und vertreten wir vorwiegend Kreditinstitute, Anlageberater, Vermittler- und Fondsgesellschaften insbesondere in folgenden Bereichen:

  • fehlerhafte Anlageberatung und Falschberatung, gerade im Zusammenhang mit Schrottimmobilien, Immobilienfonds, Aktien und Aktienfonds und sonstigen Wertpapieren, Derivaten, Zertifikaten, Zins- und Devisen- Swap Geschäften, Kapitalanlagebetrug, auch im Zusammenhang mit dem grauen Kapitalmarkt, Steuersparmodellen oder Staatsanleihen.
  • Aufsichtsrecht/Haftungsrecht: Wir vertreten und beraten Sie hinsichtlich bankaufsichtsrechtlichen aber auch haftungsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise der Haftung des Vorstands, des Aufsichts- oder Verwaltungsrats. Ebenfalls unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Emissionsprospekten zur Vorlage bei der BAFin.

Ihr Ansprechpartner im Bank- und Kapitalmarktrecht ist:

Dr. Sven Friedl
Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht

Ulrich Wilhelm (Of Counsel)
Rechtsanwalt