Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Im Bereicht des Bankrechts beraten und vertreten wir insbesondere Kreditinstitute
und Privatpersonen in folgenden Bereichen:
- Zahlungsverkehr: Hierunter versteht man insbesondere die bargeldlose
Zahlung per Scheck, Wechsel, Lastschrift (Lastschriftrückgabe), Überweisung,
Dauerauftrag, Kreditkarte, Scheckkarte, EC-Karte, sowie das Electronic
und Internet bzw. Online Banking.
- Kredit und Kreditsicherheiten: Wir stehen Ihnen hinsichtlich der Rückführung
von Darlehen und deren Besicherung, beispielsweise durch Bürgschaft,
Grundschuld, Hypothek, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung, als
auch im Hinblick auf die entsprechenden Kreditzinsen und sonstigen Bankentgelte
beratend zur Seite. Gleichfalls unterstützen wir Sie bei Fragen der
Kreditablösung, der Zwangsvollstreckung und der Zwangsversteigerung.
- Konto: Neben Fragen der allgemeinen Kontoführung stehen wir für Probleme
im Zusammenhang mit Kontoüberziehung, Kontopfändung und Kontosperre
gerne zur Verfügung.
Im Bereich des Kapitalmarktrechts beraten und vertreten wir vorwiegend Kreditinstitute,
Anlageberater, Vermittler- und Fondsgesellschaften insbesondere in folgenden Bereichen:
- fehlerhafte Anlageberatung und Falschberatung, gerade im Zusammenhang
mit Schrottimmobilien, Immobilienfonds, Aktien und Aktienfonds und sonstigen
Wertpapieren, Derivaten, Zertifikaten, Zins- und Devisen- Swap Geschäften,
Kapitalanlagebetrug, auch im Zusammenhang mit dem grauen Kapitalmarkt,
Steuersparmodellen oder Staatsanleihen.
- Aufsichtsrecht/Haftungsrecht: Wir vertreten und beraten Sie hinsichtlich
bankaufsichtsrechtlichen aber auch haftungsrechtlichen Fragestellungen,
beispielsweise der Haftung des Vorstands, des Aufsichts- oder Verwaltungsrats.
Ebenfalls unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Emissionsprospekten
zur Vorlage bei der BAFin.