Beratung auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts

Sowohl Unternehmer als auch Betriebsräte werden von uns auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts umfassend beraten. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hierbei in folgenden Bereichen:

  • Verhandlung und Erarbeitung von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Durchführung von Einigungsstellenverfahren
  • Planung und Umsetzung einer Umstrukturierungsmaßnahme
  • Wahrung des Anhörungsrechts sowie des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates
  • Durchführung der Betriebsratsanhörung sowie des Zustimmungsersetzungsverfahrens
  • Schulung von Personalverantwortlichen und Betriebsräten

Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht sind:

Dr. Thomas Weckbach
Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Barbara Kühn
Fachanwältin für
Arbeitsrecht

Caroline Stuber
Fachanwältin für
Arbeitsrecht