Arbeitnehmern bieten wir qualifizierte rechtliche Beratung und Interessenvertretung in sämtlichen Bereichen des Individualarbeitsrechts, schwerpunktmäßig in Form einer:
Insbesondere im Bereich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses profitieren unsere Mandanten von unserer engen Zusammenarbeit mit unseren Spezialisten im Bereich des Sozialrechts, weil Sperrzeit und Anrechnung von Abfindung häufig vermieden werden kann.
Dr. Thomas Weckbach
Fachanwalt für
Arbeitsrecht
Barbara Kühn
Fachanwältin für
Arbeitsrecht
Caroline Stuber
Fachanwältin für
Arbeitsrecht