Beratung von Arbeitnehmern

Arbeitnehmern bieten wir qualifizierte rechtliche Beratung und Interessenvertretung in sämtlichen Bereichen des Individualarbeitsrechts, schwerpunktmäßig in Form einer:

  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht (z.B. Kündigungsschutzverfahren, Zahlungsklage, etc.)
  • Streitbeilegung in jeder Phase des Arbeitsverhältnisses
  • Außergerichtliche Vertragsbeendigung
  • Vertragsprüfung und Vertragsmanagement
  • Durchsetzung der Rechte des Arbeitnehmers, insbesondere im Hinblick auf:
    • Entgelt (Gehalt/Lohn)
    • variable Vergütung (Zulagen, Prämie, Bonus, Tantieme, Provision, etc.)
    • Sonderzahlung (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Gehalt, etc.)
    • Urlaub
    • Mutterschutz, Elternzeit
    • Teilzeitarbeit, Reduzierung der Arbeitszeit
    • Krankheit
    • Abmahnung
  • Durchsetzung der Rechte des Arbeitnehmers u.a. bei Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
  • Wahrung der Rechte Schwerbehinderter oder Gleichgestellter

Insbesondere im Bereich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses profitieren unsere Mandanten von unserer engen Zusammenarbeit mit unseren Spezialisten im Bereich des Sozialrechts, weil Sperrzeit und Anrechnung von Abfindung häufig vermieden werden kann.

Ihre Ansprechpartner im Arbeitsrecht sind:

Dr. Thomas Weckbach
Fachanwalt für
Arbeitsrecht

Barbara Kühn
Fachanwältin für
Arbeitsrecht

Caroline Stuber
Fachanwältin für
Arbeitsrecht