Als kompetente Ansprechpartner stehen Ihnen unsere Arbeitsrechtsspezialisten in sämtlichen Fragen des individuellen sowie des kollektiven Arbeitsrechts zur Verfügung.
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber, darunter Vorstände und Geschäftsführer namhafter Unternehmen, als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte auf sämtlichen Gebieten des Arbeits-, sowie des allgemeinen Dienstvertragsrechts.
Beratungsbereiche:
Dr. Thomas Weckbach
Fachanwalt für
Arbeitsrecht
Barbara Kühn
Fachanwältin für
Arbeitsrecht
Caroline Stuber
Rechtsanwältin