Im Rahmen der Veranstaltung wurden einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen, die insbesondere ab dem 01.05.2011 für die Beschäftigung von Ausländern bestehen, aufgezeigt, andererseits Formen und Ausprägung von Ausländerbeschäftigung, Grenzen zur illegalen Beschäftigung von Ausländern und deren buß- und strafrechtliche Konsequenzen sowie die sozialversicherungsrechtliche Behandlung solcher in Deutschland bestehender Beschäftigungsverhältnisse erläutert.
Herr Bernhard hat unter Berücksichtigung der Aus- und Einstrahlungsrichtlinien wie auch über- und zwischenstaatlicher Regelungen in EG-Verordnungen die sozialver-sicherungsrechtliche Behandlung dieser Fälle mit Auslandsberührung dargestellt. Dabei ist grundsätzlich der Ort der Beschäftigung (sog. Territorialitätsprinzip) maßgeblich. Um allerdings doppelte Versicherungs- und Beitragspflicht bei nur vorübergehender Inlands- oder Auslandstätigkeit zu vermeiden, sind neben Sozialversicherungsabkommen die nationalen und europarechtlichen Kollisionsnormen zu berücksichtigen, insbesondere die VO (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 sowie derzeit noch im Verhältnis zu Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz die VO (EWG) Nr. 1408/71.
Nähere Einzelheiten erläutern wir Ihnen gerne. Ansprechpartner ist Herr RA Hans-Peter Bernhard |