| | 30.10.2008 | Der Erfindungsreichtum seiner Arbeitnehmer wird für das Unternehmen häufig zum Stolperstein. Patentfähige Erfindungen, die ein Mitarbeiter im Rahmen seiner Aufgabe gemacht hat, stehen nämlich nach bisherigem Arbeitnehmererfindungsrecht dem Arbeitnehmer zu. | | Der Unternehmer muss fristgebunden innerhalb von vier Monaten erklären, dass er die Erfindung und damit verbundene Patentansprüche auf sich überleiten möchte. Anderenfalls verliert er seine Rechte daran und der Arbeitnehmer kann – beispielsweise wenn er im Streit ausscheidet – die Erfindung für sich einfordern.
Der Entwurf einer Patentrechtsreform vom 15.10.2008 sieht nun vor, dass die Inanspruchnahme des Unternehmers fingiert wird, es sei denn, der Arbeitgeber gibt die Erfindung frei. Damit möchte die Bundesregierung die Stellung deutscher Innovationen auch international stärken.
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