| Es enthält vornehmlich eine Modernisierung des Pflichtteilsrechts (Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe, maßvolle Erweiterung der Stundungsgründe, gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch), sowie Regelungen über eine bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich und eine Integrierung der Verjährungsvorschriften in das System der gesetzlichen Regelverjährung. Mehr (PDF) |