Die Erbrechtsreform steht vor der Tür

 23.10.2009
Am 01.01.2010 tritt das „Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts“ vom 24.09.2009 in Kraft.
Es enthält vornehmlich eine Modernisierung des Pflichtteilsrechts (Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe, maßvolle Erweiterung der Stundungsgründe, gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch), sowie Regelungen über eine bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich und eine Integrierung der Verjährungsvorschriften in das System der gesetzlichen Regelverjährung. Mehr (PDF)
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